Endgeräte für Lehrkräfte
Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung (Zusatzvereinbarung »Leihgeräte für Lehrkräfte« zum DigitalPakt Schule)
Die Corona-Pandemie machte auf absehbare Zeit eingeschränkten Präsenzunterricht notwendig. Bund und Länder haben sich deshalb darauf verständigt, die Möglichkeiten des digitalen Distanzlernens zeitnah weiter auszubauen. Diese dritte Investitionshilfe innerhalb des Digital-Paktes dient der Beschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrer und soll den Ausbau digitaler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte weiter verbessern. Lehrerinnen und Lehrer können die von der Schule ausgegebenen Tablets oder Laptops sowohl für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung als auch die Durchführung digitaler Unterrichtsformen nutzen.
Der Freistaat Sachsen setzt die Zusatzvereinbarung durch die Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung um.
Für jeden Schulträger im Freistaat Sachsen steht ein Schulträgerbudget zur Verfügung.
- Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung (*.pdf, 2,10 MB)
- Budgetliste zur LehrerEndFöVO (*.pdf, 0,24 MB)
- LehrerEndFöVO – SAB
Hinweis gemäß § 44a SäHO:
Die Mittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes sowie aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.