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Endgeräte für Lehrkräfte

Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung (Zusatzvereinbarung »Leihgeräte für Lehrkräfte« zum DigitalPakt Schule)

Die Corona-Pandemie machte auf absehbare Zeit eingeschränkten Präsenzunterricht notwendig. Bund und Länder haben sich deshalb darauf verständigt, die Möglichkeiten des digitalen Distanzlernens zeitnah weiter auszubauen. Diese dritte Investitionshilfe innerhalb des Digital-Paktes dient der Beschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrer und soll den Ausbau digitaler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte weiter verbessern. Lehrerinnen und Lehrer können die von der Schule ausgegebenen Tablets oder Laptops sowohl für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung als auch die Durchführung digitaler Unterrichtsformen nutzen.

Der Freistaat Sachsen setzt die Zusatzvereinbarung durch die Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung um.

Für jeden Schulträger im Freistaat Sachsen steht ein Schulträgerbudget zur Verfügung.


Hinweis gemäß § 44a SäHO:

Die Mittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes sowie aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.

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