Förderung von Ganztagsangeboten
Rechtsgrundlage
Der Freistaat Sachsen stellt für die Einrichtung von Ganztagsangeboten an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft finanzielle Mittel zur Verfügung.
Rechtsgrundlage ist die Sächsische Ganztagsangebotsverordnung - SächsGTAVO vom 17. Januar 2017 (SächsGVBl. S. 9) - die durch die Verordnung vom 9. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 66) geändert worden ist.
Die Anträge auf Gewährung der Zuweisung müssen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Unter nebenstehendem Link erfolgt die Weiterleitung zur Seite der SAB mit allen entsprechenden Hinweisen zum Vorgehen.
Schulträger oder Schulfördervereine von Grund-, Förder-, Ober- und Gemeinschaftsschulen oder von Gymnasien in öffentlicher und freier Trägerschaft, die die Mindestanforderungen nach § 2 und § 3 der SächsGTAVO erfüllen, können bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres einen Antrag auf Gewährung von Zuweisungen für das kommende Schuljahr stellen.
Wenn Fördervereine den Antrag stellen wollen, benötigen sie eine formlose Einverständniserklärung des Schulträgers.
Die Höhe der Zuweisungen je Schule setzt sich zusammen aus der Schülerpauschale, dem Sockelbetrag und der Zusatzpauschale für Oberschulen und Förderschulen. Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien, welche über einen Schulklub verfügen, können zusätzlich eine Pauschale von bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn eine Kofinanzierung mindestens in Höhe von 50 Prozent erbracht wird.
Ganztag in Zahlen
Schulen mit Ganztagsangeboten im Schuljahr 2024/2025
Im Schuljahr 2024/2025 erhalten allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen 49,4 Mio. Euro zur Förderung von Ganztagsangeboten. Für 1.492 Schulen hat die Sächsische Aufbaubank Zuweisungsbescheide ausgestellt. Damit nutzen 95,8 Prozent der Schulen die Möglichkeit, für die Kinder und Jugendlichen an ihren Standorten grundständige Ganztagsangebote anzubieten.
Diese Schulen erhalten je einen Sockelbetrag. An Gymnasien, Grund-, Ober- und Gemeinschaftsschulen und beträgt dieser 4.000 EUR, an Förderschulen 6.000 EUR. Zusätzlich wird an 241 weiterführende Schulen das Betreiben eines Schulklubs gefördert.
Für Schülerinnen und Schüler an einer Grundschule oder an einem Gymnasium beträgt die Pauschale in diesem Schuljahr 86,15 EUR und an den Förder- und Oberschulen 144,41 EUR.
Die Aufteilung der Schülerpauschale erfolgt für allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft nochmals in einem Verhältnis von 20 zu 80. Als Flexibles Lernbudget werden ca. 20 Prozent der Mittel an alle Schulen über das Schulportal ausgereicht.
Für mehr Informationen dazu steht Ihnen auch das Landesamt für Schule und Bildung zur Verfügung:
Gestaltungsform der Ganztagsangebote in den Schularten
An 624 allgemeinbildenden Schulen, inklusive der sächsischen Gemeinschafts- und Waldorfschulen, werden die standortspezifischen Ganztagskonzeptionen in einer gebundenen Form umgesetzt.