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Infrastruktur und Endgeräte

Richtlinie Digitale Schulen

Der Freistaat Sachsen fördert über die Richtlinie Digitale Schulen die Erstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen. Hierzu gehören insbesondere die strukturierte Datenvernetzung der Schule einschließlich WLAN, Präsentations- und Interaktionstechnik wie digitale Displays, interaktive Tafeln und weitere Endgeräte wie etwa Tablets und Notebooks.

Die Fördermittel waren bis zum 30. September 2020 zu beantragen. Hierfür stand jedem Schulträger im Freistaat Sachsen ein Schulträgerbudget zur Verfügung. Dieses ist in Anlage 2 der Richtlinie Digitale Schulen aufgeführt.

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) hat alle Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von 248.382.824,18 Euro bereits bewilligt. Nun haben die Schulträger Zeit, ihre Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen bis spätestens zum 31. Dezember 2024 umzusetzen.

Soweit im Einzelfall zusätzliche Investitionsbedarfe bestehen, berät die SAB über Fördermöglichkeiten aus Restmitteln im Einzelfall.

Wie auch schon der Fördermittelantrag werden Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise über das elektronische Förderportal der SAB unter Verwendung der dort bereitgestellten Formulare eingereicht.

Die SAB hat Informationen zum Verfahrensablauf und den erforderlichen Unterlagen auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

Hinweis gemäß § 44a SäHO:

Die Mittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

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