Stundentafeln
Stundentafeln der allgemeinbildenden Schulen
Für alle öffentlichen allgemein bildenden Grundschulen, Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendgymnasien und Kollegs (jeweils Sekundarstufe I)und öffentliche allgemein bildende Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet im Freistaat Sachsen gelten die in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift (VwV Stundentafeln, siehe rechts) als Anlage angegebenen Stundentafeln.
Stundentafeln der berufsbildenden Schulen
Die Stundentafeln für den berufsbildenden Bereich sind in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrpläne und Stundentafeln für berufsbildende Schulen veröffentlicht.
Zur Ansicht dieser Verwaltungsvorschrift nutzen Sie bitte den Link unter der Rubrik „Rechtliche Grundlagen“ auf dieser Seite.