Unterrichtsausfall
Unterrichtsausfall im ersten Schulhalbjahr 2024/25
Grundlage zur Ermittlung des planmäßigen und außerplanmäßigen Unterrichtsausfalls sind die Wochenpflichtstunden der Schülerinnen und Schülern, die laut geltender Stundentafel im Berichtszeitraum zu halten gewesen wären (Gesamtstundensoll).
Im ersten Halbjahr des Schuljahres 2024/25 lag der Anteil der ausgefallenen Unterrichtsstunden am Gesamtstundensoll bei 9,4 Prozent (planmäßiger und tatsächlich außerplanmäßiger Unterrichtsausfall).
Die folgende Grafik zeigt die schulartspezifischen Ausfallanteile im ersten Halbjahr des Schuljahres 2024/25 im Vergleich zum ersten Halbjahr des Schuljahres 2023/24:
Planmäßiger Unterrichtsausfall entsteht durch Nichteinhaltung der Stundentafel aufgrund von Lehrermangel oder nicht vorhandenen Unterrichtsräumen.
Außerplanmäßiger Unterrichtsausfall entsteht u. a. durch Ausfall wegen
- Krankheit
- Krankheit der Lehrkraft oder des Kindes der Lehrkraft
- Kuraufenthalte der Lehrkraft
- Fort- und Weiterbildung
- Sonstigem
- Havarien
- Streik
- angeordnete Schulschließungen in Folge von Naturkatastrophen
- Einbruch
- Bombendrohung
- Bauarbeiten
- Abwesenheit der Lehrkraft, weil diese mit einer anderen Klasse auf Klassenfahrt/Wandertag/Exkursion ist oder Projekttage, Schulsporttage o.ä. durchführt; ein Theater/Museum besucht
- Freistellungen des Lehrers nach § 29 TV-L
- Schulleiterkonferenzen
- Einsatz des Lehrers als Schöffe oder Ehrenamtlicher Richter
- Ärztliche Reihenuntersuchungen
- Mitarbeit des Lehrers in Prüfungskommissionen
- Verspätung des Schulbusses o.ä.
Wandertage, Exkursionen, Schulsporttage, Betriebspraktika, Projekttage und Klassenfahrten einer Klasse werden prinzipiell nicht als außerplanmäßiger Unterrichtsausfall deklariert, die Unterrichtsstunden (laut Stundenplan der Klasse) werden aber beim Gesamtstundensoll mit angegeben.