Besondere Leistungsfeststellungen am Gymnasium und an der Gemeinschaftsschule
Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres nehmen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 des Gymnasiums und die Schülerinnen und Schüler an der Gemeinschaftsschule, die nach der Klassenstufe 10 den gymnasialen Bildungsweg fortsetzen möchten, an der besonderen Leistungsfeststellung (BLF) teil.
Termine zum Schreiben der Arbeit
Ersttermine:
- Deutsch und Sorbisch: 10. März 2025
- Englisch: 12. März 2025
- Mathematik: 14. März 2025
Nachtermine:
- Deutsch und Sorbisch: 24. März 2025
- Englisch: 26. März 2025
- Mathematik: 28. März 2025
Mit der Versetzung von Klassenstufe 10 nach der Jahrgangsstufe 11 erwerben sie einen dem Realschulabschluss gleichgestellten mittleren Schulabschluss.
Die jeweilige Bewertung fließt mit doppelter Gewichtung wie eine Note für eine Klassenarbeit in die Zeugnisnote ein. Somit ist die Versetzungsentscheidung auch vom Ergebnis der besonderen Leistungsfeststellung abhängig.
Aufgaben der vergangenen Schuljahre
Die Aufgaben der besonderen Leistungsfeststellung sind passwortgeschützt erreichbar.
Nach Authentifizierung ist der Download dieser Aufgaben innerhalb des geschützten Schülerinnen und Schüler-Bereichs für Prüfungsaufgaben / besondere Leistungsfeststellungen (Schulart Gymnasium) möglich.