Dauerhaft im Kernteam einer Schule tätig
Allgemeine Schulassistenz
Schulassistentinnen und Schulassistenten unterstützen die Lehrkräfte einer Schule im schulischen Alltag. Sie führen Aufsichten, betreuen Hausaufgaben und bieten außerunterrichtlich Förder- und Vertiefungsmöglichkeiten an. In der Ausprägung als Sprach- und Integrationsmittlung unterstützen sie die Integration von Schülerinnen und Schülern, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist.
Pädagogische Schulassistenz
Aufgaben, die der Zuständigkeit des Landes unterliegen und der Unterstützung des Lehrerpersonals im pädagogischen Bereich dienen, u.a.:
- Hausaufgabenbetreuung
- Aufsichtsführung, Begleitung der Klasse im gesamten Tagesablauf sowie bei Klassen- und Tagesausflügen, Betreuung der Schülerschaft in den Pausen, Prüfung der Anwesenheit
- Erledigung organisatorischer Aufgaben (Dokumentation von Erziehungsmaßnahmen, organisatorische und logistische Vor- und Nachbereitung von Fachkonferenzen und Prüfungen, Erstellung von Protokollen, Projektplanungen, Vorbereitung der Klassen- und Notenbücher)
- Abstimmungen mit dem Jugendamt oder der Jugendhilfe
- Tätigkeit als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler vor Ort
- Unterstützung der Lehrkräfte bei der Elternarbeit (Organisatorische und logistische Vor- und Nachbereitung von Elternabenden)
- Vertiefungs- und Förderangebote außerhalb bzw. in Ergänzung zur Stundentafel
- Abstimmung und Vernetzung mit Anbietern des externen Unterstützungssystems
Sprach- und Integrationsmittlung
Aufgaben, die der Unterstützung der Integration von Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprach nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, und der Förderung kultureller und sprachlicher Vielfalt als Normalität an Schule dienen, u.a.:
- Unterstützung der Betreuungslehrkräfte bei der Schaffung einer Verständnis- und Vertrauensbasis zwischen Elternhaus und Schule und der fortlaufenden Elternarbeit
- Unterstützung und Begleitung bei individuellen Maßnahmen der schulischen Integration (z.B. Vorbereitung des Besuchs der Regelklassen)
- ggf. Erteilung von herkunftssprachlichem Unterricht, Unterstützung der Betreuungslehrkräfte bei der Netzwerkarbeit und Kooperation mit außerschulischen Partnern
- Unterstützung und Durchführung von integrationsfördernden Maßnahmen und Projekten für die gesamte Schülerschaft
- Durchführung bzw. Unterstützung von integrationsfördernden Ganztagsangeboten
Einsatzort
Schulassistentinnen und Schulassistenten können an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen eingesetzt werden.
Zuständigkeit/Trägerschaft
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Qualifikation
Je nach zu erfüllender Aufgabe bzw. Bedarf der Schule pädagogischer Abschluss oder hinreichende Berufserfahrung im pädagogischen Bereich
Schulverwaltungsassistenz
Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten unterstützen insbesondere Schulleitungen bei administrativen und organisatorischen Aufgaben.
Aufgaben
Nur verwaltungsbezogene Aufgaben, die der Zuständigkeit des Landes unterliegen, u.a.:
- Unterstützung der Schulleitung bei der Organisation des Unterrichts und schulischer Veranstaltungen
- Erstellung von Statistiken
- Vorbereitung, Organisation von Schulkonferenzen, Beratungsgesprächen
- Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit
- Koordination der Schülerbeförderung, soweit nicht dem Schulträger obliegend
- Mitwirkung bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln
- Unterstützung der Schulleitung bei der Personalverwaltung und -entwicklung
- Pflege der Schulhomepage
- Organisatorische Unterstützung bei der Begleitung und Durchführung von Schülerwettbewerben, Veranstaltungen
- Unterstützung bei PITKO-Angelegenheiten Betreuung der Schulbibliothek
- Strahlenschutzbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter
Einsatzort
Schulverwaltungsassistentinnen und –assistenten können an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen eingesetzt werden
Zuständigkeit/Trägerschaft
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Qualifikation
In der Regel Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 bzw. zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes/mit Bachelor- oder entsprechendem Diplomgrad abgeschlossenes Fachhochschulstudium in der Allgemeinen Verwaltung oder Abschluss als Verwaltungsfachwirtin/-fachwirt, Verwaltungsfachangestellte/-angestellter, Kauffrau/-mann für Büromanagement
Pädagogische Fachkräfte im Unterricht
Pädagogische Fachkräfte im Unterricht unterstützen Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen in Klassen mit den Förderschwerpunkten Sehen, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder emotionale und soziale Entwicklung sowie mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
Aufgaben
- Durchführen von einzel- und gruppenunterrichtlichen Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft
- Festigen und Wiederholen von Lerninhalten
- Unterstützen der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und im Planen individueller Fördermaßnahmen
- Mitwirken beim Erstellen von Berichten, Förderplänen, Gutachten, Beurteilungen, Zeugnissen und beim Planen und Durchführen von Veranstaltungen, die der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages dienen
- Kommunikation mit den Eltern, Behörden und Institutionen
- Begleiten zu außerschulischen Lernorten
- Anleiten, Helfen und Übernehmen von Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Selbstversorgung
- Pädagogische Zusammenarbeit mit Lehrerkräften: Absprachen, Teamberatungen, Konferenzen etc.
Einsatzort
Förderschulen
Zuständigkeit/Trägerschaft
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Qualifikation
Sozial- oder heilpädagogische oder therapeutische Berufsqualifikation (z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen und –pfleger, Krankenpflegerinnen und –pfleger).
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter unterstützen und begleiten den Erziehungs- und Bildungsprozess von Schülerinnen und Schülern. Sie bemühen sich um den Ausgleich von Bildungsbenachteiligungen und arbeiten mit anderen Bildungsakteuren zusammen.
Aufgaben
- Offenheit für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit
- Einzelfallhilfe für
- Schüler und Schülerinnen in Form von Beratung, Hilfe und Unterstützung
- Eltern in Form von Beratung, u.a. in Fällen von Erziehungsfragen und Schulschwierigkeiten
- Lehrkräfte in Form von Beratung bei schulischen und außerschulischen Problemlagen
- Unterstützung der Schule in Konfliktsituationen
Einsatzort
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können an allen allgemeinbildenden Schulen eingesetzt werden.
Zuständigkeit/Trägerschaft
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Qualifikation
Pädagogische Kompetenzen (z. B. Dipl.-Sozialpädagogin/-pädagoge, Dipl.-Pädagogin/Pädagoge, Dipl.-Soziologin/Soziologe, Dipl.-Erziehungswissenschaftlerin/-wissenschaftler etc.)
Praxisberatung
Praxisberaterinnen und Praxisberater unterstützen die individuelle und passgenaue Berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schülern
Aufgaben
- Durchführung eines Potenzialanalyseverfahrens in Klassenstufe 7
- Umsetzung von Maßnahmen der vertieften praktischen Beruflichen Orientierung in den Klassenstufen 7 und 8
- Erstellen des individuellen BO-Entwicklungsplanes als Grundlage für die Schülerin/den Schüler beim Übergang zur Berufsberaterin/zum Berufsberater am Ende der Klassenstufe 8
- Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, Unternehmen, Berufsberaterinnen und –beratern
- Führen von Einzelgesprächen mit Schülerinnen, Schülern und Eltern zum möglichen BO-Weg
Einsatzort
Praxisberaterinnen und Praxisberater werden in Oberschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft eingesetzt
Zuständigkeit/Trägerschaft
Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Bundeagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen (und Bildungsträger mit einer AZAV-Zertifizierung)
Qualifikation
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, insbesondere in den Bereichen Pädagogik, Sozialpädagogik/-arbeit oder Erziehungswissenschaften,
- Qualifikation als Meisterin/Meister, Technikerin/Techniker oder Fachwirtin/Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung,
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, Ausbildereignungsprüfung und nachweislich mindestens fünfjähriger Berufserfahrung
Inklusionsassistenz
Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten begleiten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf, fördern Maßnahmen, um sonderpädagogischen Förderbedarf zu verhindern und unterstützen Inklusionsprozesse an den Schulen.
Aufgaben
- Förderung und Begleitung zur frühzeitigen Identifizierung von verhaltens- und leistungsbezogenen Besonderheiten, die vom altersgemäßen Entwicklungsstand abweichen sowie Maßnahmen der frühzeitigen Prävention
- Maßnahmen zur Lernförderung und zur Entwicklung von Lernkompetenz, z. B. durch Unterstützung und Hilfestellung bei der Bewältigung unterrichtlicher Aufgabenstellungen und dem Einsatz von Lernmaterialien
- Abstimmung mit weiteren Akteuren, um die Pass- und Anschlussfähigkeit der unterstützenden Maßnahmen zu gewährleisten
- Erstellung von Zuarbeiten für Lehrkräfte sowie Teilnahme an Beratungen mit externen Partnern in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft/Schulleitung
Einsatzort
Inklusionsassistentinnen und –assistenten werden an Schulen, die sich an dem Projekt beteiligen, eingesetzt
Zuständigkeit/Trägerschaft
Sächsisches Staatsministerium für Kultus und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Qualifikation
Abschluss mindestens auf Fachschulniveau im sozialen und/oder pädagogischen Bereich (z. B. Erzieherin/Erzieher, Heilerziehungspflegerin/-pfleger, Heilpädagogin/-pädagoge etc.) oder pädagogischer Hochschulabschluss
Sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr
Sozialpädagogische Betreuerinnen und Betreuer im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) unterstützen Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss nachholen und die Ausbildungsreife erlangen wollen.
Aufgaben
Betreuung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgt vor allem als Einzelfallarbeit z.B.
- Begleitung im BVJ
- Vermittlung von externen Beratungsangeboten etc.,
aber auch als Gruppenangebot z.B.
- in Form von Projektarbeit
Einsatzort
Berufliche Schulzentren; Berufsvorbereitungsjahr
Zuständigkeit/Trägerschaft
Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Schulträger
Qualifikation
Dipl.-Sozialpädagogin/-pädagoge, Dipl.-Pädagogin/Pädagoge, Dipl.-Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter etc.