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Einzelfallbezogene Unterstützungsangebote

Integrationshilfe - Schulbegleitung

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter helfen Schülerinnen und Schülern mit seelischen, körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderungen in ihrem Schulalltag und im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht

Aufgaben

In Abgrenzung vom jeweiligen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule: Hilfen zur Schulbildung einschließlich heilpädagogischer und sonstiger Maßnahmen, wenn sie erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern.
z.B.:

  • Begleitung auf dem Schulweg
  • Beaufsichtigung während der Unterrichtszeiten
  • Unterstützung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien
  • einfache Handreichungen während des Unterrichts oder Bedienung von Geräten usw.
  • Hilfestellung bei der Einnahme von Pausenmahlzeiten
  • Hilfe zur Abwehr von Gefahrenmomenten
  • etc.

Einsatzort 

Schulbegleiterinnen und –begleiter unterstützen Schülerinnen und Schüler aller Schularten

Zuständigkeit/Trägerschaft

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie Träger der Eingliederungshilfe

Qualifikation

je nach konkreter Bedarfslage: grundlegende fachliche Kompetenzen in den Bereichen Heilpädagogik, Therapie oder Grundpflege sowie ein hohes Maß an persönlicher Eignung

Berufseinstiegsbegleitung

Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter unterstützen Schülerinnen und Schüler an Förderschulen und Oberschulen, deren Hauptschulabschluss gefährdet ist ab dem 2. Halbjahr der Klassenstufe 8 bis ein halbes Jahr nach dem Verlassen der Schule

Aufgaben

Unterstützung beim/bei der

  • Erreichen des Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichgestellten Hauptschulabschlusses
  • Erreichen des erfolgreichen Abschlusses im Förderschwerpunkt Lernen
  • Beruflichen Orientierung und der Berufswahl
  • Ausbildungsplatzsuche
  • Begleitung in Übergangszeiten zwischen Schule und Berufsausbildung und intensive Sicherstellung der weiteren Betreuung (bei Bedarf) nach Auslaufen der Betreuungszeit durch Berufseinstiegsbegleiterin bzw. -begleiter durch weitere Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit
  • Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses (u.a. Konfliktbewältigung, Verhaltenstraining, Suchtprävention)
  • Elternarbeit
  • soziale Netzwerkarbeit

Einsatzort

Oberschulen und Förderschulen

Zuständigkeit/Trägerschaft

Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und das Sächsische Staatsministerium für Kultus

Qualifikation

Berufs- oder Studienabschluss, Berufserfahrung mit der Zielgruppe, Ausbildungserfahrung bzw. Führungserfahrung (z. B. Dipl.-Sozialpädagogin/Dipl.-Sozialpädagoge, Dipl.-Pädagogin/Dipl.-Pädagoge, Meisterin/Meister, Technikerin/Techniker, Fachwirtin/Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung bzw. Berufserfahrung mit der Zielgruppe)

Weitere Informationen und Kontakte

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