Einzelfallbezogene Unterstützungsangebote
Integrationshilfe - Schulbegleitung
Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter helfen Schülerinnen und Schülern mit seelischen, körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderungen in ihrem Schulalltag und im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht
Aufgaben
In Abgrenzung vom jeweiligen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule: Hilfen zur Schulbildung einschließlich heilpädagogischer und sonstiger Maßnahmen, wenn sie erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern.
z.B.:
- Begleitung auf dem Schulweg
- Beaufsichtigung während der Unterrichtszeiten
- Unterstützung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien
- einfache Handreichungen während des Unterrichts oder Bedienung von Geräten usw.
- Hilfestellung bei der Einnahme von Pausenmahlzeiten
- Hilfe zur Abwehr von Gefahrenmomenten
- etc.
Einsatzort
Schulbegleiterinnen und –begleiter unterstützen Schülerinnen und Schüler aller Schularten
Zuständigkeit/Trägerschaft
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie Träger der Eingliederungshilfe
Qualifikation
je nach konkreter Bedarfslage: grundlegende fachliche Kompetenzen in den Bereichen Heilpädagogik, Therapie oder Grundpflege sowie ein hohes Maß an persönlicher Eignung
Berufseinstiegsbegleitung
Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter unterstützen Schülerinnen und Schüler an Förderschulen und Oberschulen, deren Hauptschulabschluss gefährdet ist ab dem 2. Halbjahr der Klassenstufe 8 bis ein halbes Jahr nach dem Verlassen der Schule
Aufgaben
Unterstützung beim/bei der
- Erreichen des Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichgestellten Hauptschulabschlusses
- Erreichen des erfolgreichen Abschlusses im Förderschwerpunkt Lernen
- Beruflichen Orientierung und der Berufswahl
- Ausbildungsplatzsuche
- Begleitung in Übergangszeiten zwischen Schule und Berufsausbildung und intensive Sicherstellung der weiteren Betreuung (bei Bedarf) nach Auslaufen der Betreuungszeit durch Berufseinstiegsbegleiterin bzw. -begleiter durch weitere Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit
- Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses (u.a. Konfliktbewältigung, Verhaltenstraining, Suchtprävention)
- Elternarbeit
- soziale Netzwerkarbeit
Einsatzort
Oberschulen und Förderschulen
Zuständigkeit/Trägerschaft
Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und das Sächsische Staatsministerium für Kultus
Qualifikation
Berufs- oder Studienabschluss, Berufserfahrung mit der Zielgruppe, Ausbildungserfahrung bzw. Führungserfahrung (z. B. Dipl.-Sozialpädagogin/Dipl.-Sozialpädagoge, Dipl.-Pädagogin/Dipl.-Pädagoge, Meisterin/Meister, Technikerin/Techniker, Fachwirtin/Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung bzw. Berufserfahrung mit der Zielgruppe)