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Fachschule

Ausbildungen an Fachschulen werden in den Fachbereichen Gestaltung, Sozialwesen, Technik und Wirtschaft angeboten. Sie bauen auf den berufstheoretischen und berufspraktischen Erfahrungen ihrer Schülerinnen und Schüler auf und bereiten sie auf Aufgaben im mittleren Funktionsbereich des jeweiligen Fachbereiches beziehungsweise darauf vor, selbstständig verantwortungsvolle Tätigkeiten auszuführen.

An Fachschulen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erworben werden. (Zusatzausbildung und Zusatzprüfung „Erwerb der Fachhochschulreife“)

Die Weiterbildung an der Fachschule dauert zwei oder drei Jahre im Vollzeitunterricht. Bei Teilzeitunterricht verlängert sich die Dauer entsprechend.

Aufnahmevoraussetzungen, Abschlussprüfung und Berufsabschlüsse

Für die Aufnahme an einer Fachschule des entsprechenden Fachbereiches sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Nachweis einer beruflichen Tätigkeit erforderlich.

Die Aufnahme muss schriftlich bei der ausgewählten Schule beantragt werden, ergänzt durch die entsprechenden Unterlagen. Die Bewerbungsfrist ist in der jeweiligen Schule, den Standorten des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung oder den Berufsinformationszentren (BiZ) der Agentur für Arbeit zu erfahren. Sind in einem Bildungsgang mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze vorhanden, führt die Schulleiterin oder der Schulleiter ein Auswahlverfahren durch. Die Aufnahmeentscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des positiven Bescheides muss schriftlich bestätigt werden, dass die Ausbildung begonnen wird.

Die Fachschulausbildungen enden mit Abschlussprüfungen, die aus schriftlichen und zumeist auch aus mündlichen und praktischen Prüfungsteilen bestehen.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung werden die Berufsabschlüsse:

  • Staatlich geprüfte Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker,
  • Staatlich geprüfte Gestalterin/Staatlich geprüfter Gestalter,
  • Staatlich geprüfte Betriebswirtin/Staatlich geprüfter Betriebswirt,
  • Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher,
  • Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger,
  • Staatlich geprüfte hauswirtschaftliche Betriebsleiterin/Staatlich geprüfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter

erworben.

Schulstandorte

Mit einer Abfrage in der sächsischen Schuldatenbank –Schulporträt können Sie sich die Schulstandorte anzeigen lassen, die Fachschulen in den einzelnen Fachbereichen anbieten.

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