Wege zur allgemeinen Hochschulreife für Erwachsene
Erwachsene, die die allgemeine Hochschulreife erwerben möchten, können dafür je nach Eingangsvoraussetzung drei oder zwei Jahre ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besuchen.
Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in die Einführungsphase (Klassenstufe 10) und die Kursphase (Jahrgangsstufen 11 und 12). Der Unterricht in der Kursphase findet in Grund- und Leistungskursen statt.
Abendgymnasium
Die Schüler belegen in der Kursphase als erstes Leistungskursfach Deutsch oder Mathematik, als zweites eine fortgeführte Fremdsprache, Geschichte, Physik oder Chemie oder Biologie.
Außerdem besuchen sie den Unterricht in den Grundkursen in Deutsch oder Mathematik, je nach Voraussetzung in einer bzw. zwei Fremdsprache(n), Geschichte, mindestens in zwei Naturwissenschaften und in Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik.
Für die letzten anderthalb Jahre kann unter bestimmten Bedingungen BAföG beantragt werden.
Kolleg
Am Kolleg erwerben Erwachsene im Vollzeitunterricht das Abitur. Die Schüler sind also nicht berufstätig. Das Kolleg führt in der Regel nach dreijährigem Unterricht zum Abitur. Die Schüler belegen in der Kursphase als erstes Leistungskursfach Deutsch oder Mathematik, als zweites eine fortgeführte Fremdsprache, Geschichte, Physik oder Chemie oder Biologie. Außerdem besuchen sie den Unterricht in Grundkursen in Deutsch oder Mathematik, je navh Voraussetzung in einer oder zwei Fremdsprache(n), Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft, minbdestens in zwei Naturwissenschaften sowie in Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik.
Für die gesamte Ausbildungsdauer kann unter bestimmten Bedingungen BAföG beantragt werden.
Voraussetzungen
- Mindestalter zu Beginn des ersten Schuljahres: 18 Jahre
- Realschulabschluss oder einen diesem gleichgestellten Schulabschluss*
- abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige regelmäßige Berufstätigkeit (Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Zeiten für die Betreuung einer pflegebedürftigen Person oder eines minderjährigen Kindes, Bundesfreiwilligendienst, Wehr- oder Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr können angerechnet werden.)
Bewerber ohne Realschulabschluss oder einem diesem gleichgestellten Schulabschluss* besuchen am Kolleg vor der Einführungsphase einen einjährigen Vorkurs.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen sich diese Bewerber danach einer Aufnahmeprüfung für die Einführungsphase unterziehen. Für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen.
Anmeldung
Die Bewerber sollen sich bis zum 15. Juni jeden Jahres beim gewünschten Abendgymnasium oder Kolleg anmelden. Dabei sind einzureichen:
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ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild im Passbildformat,
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ein Personalausweis oder ein vergleichbarer Identitätsnachweis,
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beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses,
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Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. die Berufstätigkeit in beglaubigter Kopie oder im Original,
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eine Erklärung, dass der Bewerber die allgemeine Hochschulreife noch nicht erlangt hat,
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eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo und mit welchem Erfolg sich der Bewerber bereits der Prüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife unterzogen hat und
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eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo und mit welchem Ergebnis bereits über eine Zulassung des Bewerbers zu der Prüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife entschieden wurde.
Bewertung in der gymnasialen Oberstufe
Die Bewertung in der gymnasialen Oberstufe erfolgt an Stelle von Noten mit Hilfe eines Punktesystems von 0 bis 15 Punkten. Diese Bewertung ist differenzierter und gibt Tendenzen wieder. Der Note 2 entsprechen z. B. 12, 11 und 10 Punkte. Hat jemand beispielsweise 12 Punkte, tendiert er zur Note 1 (13-15 Punkte).
An Stelle von Klassenarbeiten werden in der gymnasialen Oberstufe Klausuren geschrieben. Für jedes Kurshalbjahr wird in jedem Fach die Kurshalbjahresleistung bewertet und auf einem Zeugnis ausgewiesen.
Abiturprüfung
Am Ende der gymnasialen Oberstufe legen die Schüler die Abiturprüfung ab. Schriftliche Prüfungen finden in beiden Leistungskursfächern sowie in einem Grundkursfach statt. Alle schriftlichen Prüfungen werden zum gleichen Zeitpunkt mit landeseinheitlichen Aufgabenstellungen durchgeführt.
Außerdem legt jeder Schüler in zwei Grundkursfächern eine mündliche Prüfung ab. An Stelle einer dieser beiden Prüfungen kann er eine Besondere Lernleistung einbringen. Hat ein Prüfungsteilnehmer die erforderlichen Mindestpunktzahlen in den Grund- und Leistungskursen sowie in der Abiturprüfung erreicht, erhält er das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife. Damit kann er an allen deutschen Universitäten und Hochschulen studieren.