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Anerkennung von Abschlüssen

Die Bewertung bzw. Anerkennung schulischer und beruflicher Qualifikationen, die im Wesentlichen

  • im Ausland
  • in der ehemaligen DDR

erworben wurden, wird für den Freistaat im Landesamt für Schule und Bildung in der Zeugnisanerkennungsstelle vorgenommen.

Des Weiteren werden im Rahmen des Einstellungsverfahren für den sächsischen Schuldienst die Qualifikationen von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern geprüft.

Hinweis:
Wir empfehlen Ihnen vor einem Antrag in jedem Fall eine Beratung bei der IBAS - Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen. IBAS berät kostenfrei zu Einzelheiten der Antragstellung, Finanzierungsmöglichkeiten und Qualifizierungswegen. Beratungstermine sind unter anerkennung@exis.de vereinbar.

E-Mail: anerkennung-beruf-ausland@lasub.smk.sachsen.de

Die Zeugnisanerkennungsstelle prüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit einem Abschluss im Freistaat Sachsen …

  • als staatlich anerkannte Erzieherin/ anerkannter Erzieher
  • als staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ anerkannter Heilerziehungspfleger
  • der Fachschulen im Fachbereich Gestaltung, Wirtschaft und Technik
  • der Berufsfachschulen im Fachbereich Pflegehilfe, Sozialwesen und medizinische Dokumentation

Antragsunterlagen Berufsabschlüsse

Weitere Informationen

E-Mail: anerkennung-beruf-ausland@lasub.smk.sachsen.de

Die Zeugnisanerkennungsstelle prüft die Gleichwertigkeit von Qualifikationen aus der ehemaligen DDR mit einem Abschluss im Freistaat Sachsen.

Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail oder per Post.

Weitere Informationen

E-Mail: seiteneinstieg@bildung.sachsen.de

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