Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer
Informationen aus der Abteilung 4/Referat 42 Dolmetscher- und Übersetzerprüfungen des Landesamtes für Schule und Bildung - Standort Leipzig
Die Abnahme von Prüfungen für Dolmetscher oder Übersetzer zum Nachweis der fachlichen Eignung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 Sächsisches Dolmetschergesetz erfolgt gemäß Sächsischer Dolmetscherprüfungsverordnung (SächsDolmPrüfVO) vom 04.10.2021.
Die schriftliche Prüfung wird in der Regel Ende Juli/Anfang August (3 Tage), die mündliche Prüfung im Herbst/Winter (1 Tag) in Leipzig durchgeführt.
Prüfungen finden in den Sprachen Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch und Vietnamesisch statt, sofern eine angemessene Zahl von Bewerbern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und geeignete Prüfer zur Verfügung stehen.
Sollten die personellen Kapazitäten nach § 6 Abs. 1 Satz 2 SächsDolmPrüfVO ausgeschöpft sein, erfolgt die Vergabe der vorhandenen Prüfungsplätze durch das Losverfahren.
Das Anmeldeformular und das Merkblatt mit Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, einzureichende Unterlagen, Prüfungsanforderungen und Prüfungsbedingungen sowie die Gebühren stehen als pdf-Dokumente im Downloadbereich zur Verfügung.
Letzter Termin für die Einreichung des Antrags zur Teilnahme an der Prüfung ist jeweils der 31. Januar!