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Aufnahme in die Schule/Schulwechsel

Schullaufbahnberatung

Der Übergang von der Grundschule in Klassenstufe 4 oder von der Oberschule in den Klassenstufen 5, 6 oder 10 an das Gymnasium wird durch die Schullaufbahnberatung begleitet. In verbindlichen Beratungsgesprächen mit den Eltern werden der Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers und seine Potenziale ebenso thematisiert wie die Wünsche der Eltern.

Bildungsempfehlung

Alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 erhalten am 14.02.2025 eine Bildungsempfehlung auf Grundlage des Notendurchschnitts in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

Das Gymnasium steht sowohl Schülerinnen und Schülern mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium, als auch für die Oberschule offen.

Anmeldung am Gymnasium für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsempfehlung Gymnasium

Bis zum 07.03.2025 erfolgt die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler mit Bildungsempfehlung Gymnasium an einem Gymnasium der Wahl.

Anmeldung am Gymnasium für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsempfehlung Oberschule

Auch Personensorgeberechtigte von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 4 ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können ihr Kind bis zum 07.03.2025 an einem Gymnasium anmelden.

Am 11.03.2025 nehmen diese Schülerinnen und Schüler an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

Im Zeitraum 11.03. bis 20.03.2025 wird mit den Personensorgeberechtigten ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium geführt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.

Wechsel nach Klassenstufe 5, 6 oder 10

Die Klassen 5 und 6 dienen der Orientierung. Ähnliche Lehrpläne wie an der Oberschule ermöglichen einen unkomplizierten Wechsel zwischen den Schularten. In der Klassenstufe 5 wird ab sofort keine Bildungsempfehlung mehr und in Klassenstufe 6 nur anlassbezogen eine Schullaufbahnberatung erteilt.

Personensorgeberechtigte der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Oberschulen oder der allgemeinbildenden Förderschule in Klassen, in denen nach den Lehrplänen der Oberschule unterrichtet wird, welche das Gymnasium besuchen wollen, teilen dies der jeweiligen Klassenlehrerin oder dem jeweiligen Klassenlehrer bis zum 03.03.2025 formlos mit. 

Bis zum 07.03.2025 ist der Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium der Wahl zu stellen. Ein Wechsel ist nur bei Vorliegen der erforderlichen Leistungsvoraussetzungen am Ende des Schuljahres möglich.

Besonders begabte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, an spezielle Gymnasien zu wechseln. Für diesen Ausbildungsweg, der entweder mit der 5. oder mit der 7. Klasse beginnt, ist neben der Bildungsempfehlung für das Gymnasium eine erfolgreich bestandene Aufnahmeprüfung erforderlich.

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