Wechsel an weiterführende Schularten
Schullaufbahnberatung
Der Übergang in die Oberschule oder das Gymnasium wird durch die Schullaufbahnberatung begleitet. In verbindlichen Beratungsgesprächen mit den Eltern werden der Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers und ihre oder seine Potenziale ebenso thematisiert wie die Wünsche der Eltern. Darüber hinaus informiert die Grundschule ausführlich über die Wege und Möglichkeiten weiterführender Bildungsangebote. Auf Wunsch der Eltern kann ein individuelles Beratungsgespräch durch die Lehrkräfte der Oberschule oder des Gymnasiums angeboten werden.
Bildungsempfehlung
Zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 4 erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Bildungsempfehlung. Mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule stehen den Schülerinnen und Schülern verschiedene Bildungswege offen.
Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn die Schülerin oder der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note 'ausreichend' oder schlechter benotet wurde.
Mindestens zu erreichende Notenbilder für eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium bei Durchschnitt 2,0:
Deutsch | 2 | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 |
Mathematik | 2 | 2 | 3 | 1 | 3 | 1 | 2 |
Sachunterricht | 2 | 3 | 2 | 3 | 1 | 2 | 1 |
Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerin oder des Schülers, ihre oder seine schulischen Leistungen und bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass sie oder er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann.
Anmeldeverfahren
Die Bildungsempfehlung wird zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 4 gemeinsam mit der Halbjahresinformation am 14. Februar 2025 erteilt.
Sofern erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt werden kann, ist diese am 13. Juni 2025 den Eltern schriftlich bekannt zu geben.
Die Eltern von Schülerinnen und Schülern der Oberschule+ und der Gemeinschaftsschule, die nach der Klassenstufe 4 auf ein Gymnasium wechseln wollen, stellen bis zum 24. Januar 2025 einen Antrag auf Erteilung einer Bildungsempfehlung.
Bis zum 24. Januar 2025 stellen auch Eltern von Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsschule, die nach der Klassenstufe 4 auf eine Oberschule wechseln wollen, einen Antrag auf Erteilung einer Bildungsempfehlung. Die Bildungsempfehlung wird den Eltern am 14. Februar 2025 schriftlich bekannt gegeben.
Die Gespräche mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6 des Gymnasiums zur Schullaufbahnempfehlung gemäß § 12 Absatz 3 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung sollen bis zum 21. Mai 2025 durchgeführt werden.
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler
- mit Bildungsempfehlung Oberschule erfolgt an einer Oberschule oder
- mit Bildungsempfehlung Gymnasium an einem Gymnasium oder an einer Oberschule.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen oder geistige Entwicklung können mit der Halbjahresinformation der Klassenstufe 4 an einer Oberschule angemeldet werden. Die Aufnahme an einer Oberschule steht unter dem Vorbehalt der Voraussetzungen, wie sie in § 4c Absatz 5 des Sächsischen Schulgesetzes in seiner ab dem 1. August 2018 geltenden Fassung, formuliert sind.
Anmeldung der Schülerinnen und Schüler mit Bildungsempfehlung Oberschule an einem Gymnasium
Auch Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 4 ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.
Diese Schülerinnen und Schüler nehmen an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Anschließend findet mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium statt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.