Gemeinschaftsschule
Gemeinsam länger lernen
In der Gemeinschaftsschule lernen die Schülerinnen und Schüler über die Primarstufe hinaus weiterhin gemeinsam am gleichen Ort und werden entsprechend ihren Leistungsmöglichkeiten, Begabungen und Bildungsabsichten im vorwiegend binnendifferenzierten Unterricht individuell gefördert.
Sie können am Ende der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss, am Ende der Klassenstufe 10 den Realschulabschluss und am Ende der Klassenstufe 12 die allgemeine Hochschulreife erwerben.
Leitfaden zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen
Der Leitfaden zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen dient als Orientierung und zur Unterstützung bei der Einrichtung und dem Betrieb von Gemeinschaftsschulen. Er beinhaltet Hinweise zu den wesentlichen Voraussetzungen der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen und unterstützt die Umsetzung der Schulordnung Gemeinschaftsschulen.
- Leitfaden zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen (*.pdf, 0,24 MB)
- Hinweise zur Erarbeitung einer Stundentafel für die Sekundarstufe I einer Gemeinschaftsschule (*.pdf, 0,17 MB)
- FAQ zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen (*.pdf, 0,57 MB)