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Lehreraustausch

Der Lehrkräfteaustausch bietet insbesondere Fremdsprachenlehrerinnen und Fremdsprachenlehrern Gelegenheit, für einen längeren Zeitraum ihren Beruf im Ausland auszuüben.

Die deutschen Lehrkräfte übernehmen an den ausländischen Schulen die gleichen Aufgaben, die den einheimischen Lehrerinnen und Lehrern zukommen. Als Austauschlehrkraft sollen sie nach Möglichkeit weitestgehend ihre Muttersprache unterrichten und den ausländischen Schülerinnen und Schülern als originales Sprachvorbild sowie als authentische Auskunftsquelle für landeskundliche Fragen dienen.

Der Aufenthalt dient ferner dazu, sich in der Sprache des Gastlandes weiterzubilden und dessen Schulwesen, Alltagsleben und Kultur besser kennen zu lernen. Darüber hinaus sollte der Auslandsaufenthalt auch zur Initiierung oder Förderung von Schülerinnen- und Schülerbriefwechsel oder E-Mail-Kontakten, gemeinsamen Projekten und Schulpartnerschaften genutzt werden.

Im Gegenzug übernimmt ein Austauschlehrer/ eine Austauschlehrerin einer ausländischen Schule den Unterricht der deutschen Lehrkraft an der deutschen Schule. In der Regel kann dieses nur der Fremdsprachenunterricht sein.

Deutsch-Französischer Freiwilligendienst an Schulen 2023-2024: Einsatzstelle werden

Noch keinen Plan für das kommende Jahr? Lust auf Veränderung? Lust, sich für das Gemeinwohl zu engagieren und dabei Eure französischen Sprachkenntnisse zu verbessern? Dann wäre eine Bewerbung für einen Deutsch-Französischen Freiwilligendienst (DFFD) in einer Schule, im Hochschulbereich, im Vereinswesen (Soziales, Sport, Ökologie oder Kultur) oder in einer Gebietskörperschaft eine gute Idee!

Dieser Freiwilligendienst beginnt Anfang September und dauert 10 bis 12 Monate. Angst vor dem Unbekannten oder davor, den Anforderungen nicht gewachsen zu sein? Die 4 einwöchigen Seminare im Laufe des Jahres helfen den Teilnehmern, sich mit der Umgebung vertraut zu machen.

Die Bedingungen sind einfach:

  • Zu Beginn des Einsatzes zwischen 18 und 25 Jahre alt sein
  • Seit mindestens einem Jahr in Deutschland wohnen
  • Mindestens das Sprachniveau A2/B1 der französischen Sprache haben (manchmal werden auch Anfänger akzeptiert)

Zusammenarbeit im Hochschulbereich mit Studierenden - deutsch-französische Projekte an einer Universität, Fachhochschule, oder in einem Studentenwerk organisieren.

Bitte hier klicken für weitere Informationen.

Im Schulbereich mit französischen Schülerinnen und Schülern in Kontakt kommen, Lehrkräfte im Unterricht unterstützen und das Schulleben nach eigenen Interessen (Konversationsklub, verschiedene deutsch-französische Projekte, Hausaufgabenhilfe, usw.) beleben.

Bitte hier klicken für weitere Informationen.

Hospitationsaufenthalte in Frankreich, dem Vereinigten Königreich (UK) und Spanien

Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) ist als einzige staatliche Einrichtung in Deutschland im Auftrag der Bundesländer für den internationalen Austausch und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich tätig.  Im Schuljahr 2022/23 bietet der PAD wieder Hospitationsaufenthalte in Frankreich, dem Vereinigten Königreich (UK) und Spanien für Lehrkräfte aus Deutschland sowohl in digitaler als auch in Präsenz an. 

Weiterführende Informationen  (Ausschreibungen, Voraussetzungen für eine Bewerbung, Formulare etc.):

Hospitationen von Lehrkräften im Vereinigten Königreich

Hospitationen von Lehrkräften in Frankreich

Deutsch-Französischer Grundschullehrkräfteaustausch – Elysée-Prim-Programm

Zielgruppe

Jährlich findet das Austauschprogramm für deutsche und französische Grundschul-lehrerinnen und –lehrer, seit 2021 auch für Lehrkräfte der Klassen 5 und 6 statt, an dem sich deutsche und französische Bewerberinnen und Bewerber beteiligen können. Auch der Freistaat Sachsen nimmt an diesem Programm teil.

Wenn Sie Grundschullehrer sind bzw. eine abgeschlossene Ausbildung als Lehrer absolviert haben sowie im unbefristeten Anstellungsverhältnis im Freistaat Sachsen stehen und bevorzugt an einer Grundschule oder in der Klasse 5 oder 6 unterrichten, können Sie sich für das Austauschprogramm bewerben.

Programmbeschreibung

Grundlage des Programms sind die Vereinbarungen zwischen dem französischen Erziehungsministerium und dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit. Die allgemeine Koordinierung liegt beim Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW).

Das Programm bietet eine berufliche Erfahrung. Die deutschen Teilnehmer erleben ein Schuljahr in Frankreich (Verlängerung ist möglich) und unterrichten in der Regel Deutsch als Fremdsprache in französischen Grundschulen – eine Gelegenheit, französische Kinder für die deutsche Sprache und Kultur zu begeistern und Ihnen ein aktuelles und interessantes Deutschlandbild zu vermitteln.  Im Gegenzug wird der französische Austauschpartner an sächsischen Grundschulen Französisch unterrichten.

Für die deutschen Bewerber sind Grundkenntnisse der französischen Sprache   erwünscht, aber nicht unbedingt erforderlich. Es wird erwartet, dass die Bewerber sich um den Erwerb von Kenntnissen der französischen Sprache bemühen. Dies umfasst u.a. die Teilnahme am Sprachkurs des DFJW vor Programmbeginn. Das Programm dient ebenfalls der sprachlichen Aus- und Fortbildung der Teilnehmer und deren Einführung in die Didaktik der Fremdsprachenarbeit im Elementar- bzw. Primarbereich. Das DFJW unterstützt das Projekt mit einer Einführungsveranstaltung, einer pädagogischen Fortbildung, einer binationalen sprachlichen Vorbereitung, einer Zwischentagung und einem Auswertungsseminar. Nähere Informationen sind dem Merkblatt zu entnehmen. Während des Auslandsaufenthaltes lernen Sie den Lehralltag in Frankreich und die Lehrmethoden Ihres französischen Kollegiums kennen. Der Vergleich der unterschiedlichen Ansätze bietet viel spannenden Gesprächsstoff und ist eine ausgezeichnete Grundlage für die Entwicklung eigener interkultureller pädagogischer Herangehensweisen.

Kosten

Die Tätigkeit der sächsischen Lehrkräfte in Frankreich erfolgt unter Fortzahlung des Entgeltes bzw. der Bezüge. Entsprechend vorhandener Haushaltsmittel kann den Teilnehmern an diesem Programm auf Antrag ein einmaliger Zuschuss des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Finanzierung von Maßnahmen des Lehrer- und Assistentenaustausches vom 20. September 2012 gewährt werden.

Bewerbungstermin

Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach auf dem Dienstweg bis spätestens 31. Januar 2023 an das

  • Sächsische Staatsministerium für Kultus, Referat 33, Postfach 100 910, 01079 Dresden,

zu senden.

Ein Vorabexemplar der Bewerbung richten Sie bitte an astrid.krueger@smk.sachsen.de.

Die personalführenden Stellen im Landesamt für Schule und Bildung prüfen die entsprechende Freistellungsoption.  

Programminformationen und Formulare

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