Aufnahme in die Schule/Schulwechsel
Zugangsvoraussetzungen
Schülerinnen und Schüler, die eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium haben, können sowohl die Oberschule als auch das Gymnasium besuchen. Ebenso ist für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsempfehlung für die Oberschule eine Anmeldung am Gymnasium möglich.
Die Oberschule ist besonders auf den Übergang in berufliche Bildungswege ausgerichtet. Es bleiben dabei alle Wege offen. Bei der Auswahl der passenden Schule sollten sich Eltern und Schülerinnen und Schüler deshalb gründlich über besondere Angebote der Schule informieren.
Schulwechsel an ein Gymnasium
Ein Wechsel von der Oberschule auf das Gymnasium ist nach Klasse 5 und 6, aber auch nach Klasse 7, 8 oder 9 möglich. Voraussetzungen sind ein entsprechendes Leistungsvermögen und das Einverständnis der Eltern.
Sind bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllt, ist nach dem Realschulabschluss ein Übergang in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums oder in die Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums möglich. Sowohl an den beruflichen Gymnasien als auch an den allgemeinbildenden können die Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife erwerben und anschließend studieren.
Schulwechsel an eine andere Oberschule
Schülerinnen und Schüler können aus wichtigem Grund an eine andere Oberschule wechseln. Ab Klasse 7 ist der Wechsel nur in denselben Bildungsgang möglich. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung der aufnehmenden Schule im Benehmen mit der abgebenden Schule.
Schulwechsel an eine Förderschule
Hat eine Schülerin oder ein Schüler Probleme beim Lesen und Schreiben, beim Erarbeiten mathematischer Zusammenhänge und beim selbstständigen Anwenden des Erlernten, kommt eine sonderpädagogische Förderung in Betracht.
Dazu muss von der Schule der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf der Schülerin oder des Schülers begutachtet und festgestellt werden.