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Berufsfachschule

Bei einigen Gesundheitsfachberufen und in landesrechtlich geregelten Ausbildungen im Bereich Gesundheit, Pflege und Soziales findet die Berufsausbildung teilweise auch ohne Ausbildungsvertrag an einer Berufsfachschule, dann aber mindestens kombiniert mit Praktika bei Betrieben, Unternehmen oder Institutionen statt. An der Berufsfachschule wird berufsübergreifender und berufsbezogener Unterricht (Theorie- und Praxisunterricht) erteilt.

Es können auch einige anerkannte Ausbildungsberufe erlernt werden, zum Beispiel Uhrmacherin oder Uhrmacher und Geigenbauerin oder Geigenbauer.

Aufnahmevoraussetzungen, Aufnahmeverfahren und Berufsabschlüsse

Voraussetzung für die Aufnahme ist in den meisten Berufen der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Außerdem ist teilweise ein aktueller Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes und ein Führungszeugnis erforderlich. Die Aufnahme in eine Berufsfachschule muss schriftlich bei der Schule beantragt werden. Die Schule entscheidet schrifltich über die Aufnahme. In einigen Ausbildungen geschieht dies auf der Grundlage eines Eignungstests.

Die Ausbildung dauert je nach Bildungsgang zwei, zweieinhalb oder drei Jahre und endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben die Berechtigung, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen.

Wird in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet, wird der gleiche Abschluss wie bei Ausbildungen in einem Ausbildungsbetrieb erworben, wenn die Prüfung vor der zuständigen Stelle (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) abgelegt wurde.

Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss kann bei entsprechenden Leistungen der mittlere Schulabschluss zuerkannt werden.

Schulstandorte und finanzielle Fördermöglichkeiten

Mit einer Abfrage in der sächsischen Schuldatenbank – Schulporträt werden die Schulstandorte angezeigt, die den gewünschten Beruf anbieten.

Für die Ausbildung an Berufsfachschulen kann eine Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsför-derungsgesetz (BAföG) beantragt werden.

Informationen über das AzubiTicket Sachsen erhalten Sie über die Verkehrsunternehmen und -verbünde.

Berufsfachschule für medizinische Dokumentation

Die Ausbildung befähigt dazu, Aufgaben der medizinischen Informationsverarbeitung und Dokumentation interdisziplinär, weitgehend selbständig und eigenverantwortlich auszuführen, wie medizinische Daten erfassen, sammeln, ordnen, verschlüsseln, speichern sowie aufbereiten und auswerten.

Einsatzmöglichkeiten gibt es beispielsweise in Krankenhäusern und Arztpraxen, in der pharmazeutischen und chemischen Industrie, in Gesundheitsämtern, bei Krankenkassen und -versicherungen oder bei Herstellern medizinischer Software.

Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie aus dem Lehrplan und der Stundentafel, die in der sächsischen Lehrplandatenbank aufgerufen werden können, oder an der Berufsfachschule.

Aufnahmevoraussetzungen und Berufsabschluss

Voraussetzung für die Aufnahme ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Außerdem ist ein aktueller Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes und ein Führungszeugnis erforderlich. Die Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie führt zum Abschluss »Staatlich geprüfte medizinische Dokumentationsassistentin/Staatlich geprüfter medizinischer Dokumentationsassistent«.

Schulstandorte

Mit einer Abfrage in der sächsischen Schuldatenbank – Schulporträt werden die Schulstandorte angezeigt, die den gewünschten Beruf anbieten.

Berufsfachschule für Pflegehilfe

Die Ausbildung befähigt dazu, alte beziehungsweise kranke Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Pflegefachkraft in einem Pflegeteam qualifiziert zu pflegen und zu betreuen.

Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer führen eigenverantwortlich Pflegemaßnahmen in den Bereichen von Körperpflege, Ernährung und Mobilität aus und dokumentieren die Maßnahmen ordnungsgemäß, assistieren Pflegefachkräften oder wirken bei der Behandlungspflege, beispielsweise der Wundversorgung oder der Medikamentengabe, mit.

Einsatzmöglichkeiten gibt es beim ambulanten Pflegedienst, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern.

Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie aus dem Lehrplan und der Stundentafel, die in der sächsischen Lehrplandatenbank aufgerufen werden können, oder an der Berufsfachschule.

Checkliste für Antragstellende gemäß §§ 40 und 56 Schulordnung Berufsfachschule (Berufsfachschule für Pflegehilfe, Externenprüfung)

Checkliste für Antragstellende gemäß § 54 Schulordnung Berufsfachschule Absatz 3 Nummer 1 bis 3 (Berufsfachschule für Pflegehilfe, Anrechnung beruflicher Vorbildung)

Aufnahmevoraussetzungen und Berufsabschluss

Voraussetzung für die Aufnahme ist mindestens der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Außerdem ist ein aktueller Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes und ein Führungszeugnis erforderlich. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie führt zum Abschluss »Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin/Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer«.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist der Zugang zu einer weiterführenden Fachkraftausbildung in der Berufsfachschule für Pflegeberufe möglich.

Schulstandorte

Mit einer Abfrage in der sächsischen Schuldatenbank – Schulporträt werden die Schulstandorte angezeigt, die den gewünschten Beruf anbieten.

Berufsfachschule für Sozialwesen

Die Ausbildung befähigt dazu, teilweise selbständig, in der Regel aber unter Mitwirkung im Team, Grundtätigkeiten auf pädagogischem, sozialpflegerischem, hauswirtschaftlichem und organisatorischem Gebiet auszuführen. Erworben werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus den Bereichen Erziehung, Pflege und Arbeit mit sozial Benachteiligten.

Einsatzmöglichkeiten gibt es in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für betreuungsbedürftige und behinderte Menschen, bei ambulanten sozialen Diensten oder in Kindertagesstätten. Es können Aufgaben bei der Begleitung und Unterstützung im Alltag zu pflegender oder zu betreuender Personen übernommen werden.

Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie aus dem Lehrplan und der Stundentafel, die in der sächsischen Lehrplandatenbank aufgerufen werden können, oder an der Berufsfachschule.

Aufnahmevoraussetzungen und Berufsabschluss

Voraussetzung für die Aufnahme ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Außerdem ist ein aktueller Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes und ein Führungszeugnis erforderlich. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie kann für Personen, die die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nachweisen, auf

Antrag um ein Jahr verkürzt werden. Die Ausbildung führt zum Abschluss »Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent«.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist der Zugang zu einer weiterführenden Fachkraftausbildung in der Fachschule für Sozialwesen (Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher) möglich.

Schulstandorte

Mit einer Abfrage in der sächsischen Schuldatenbank – Schulporträt werden die Schulstandorte angezeigt, die den gewünschten Beruf anbieten.

Berufsfachschule für Diätassistenten, Ergotherapie, Logopädie, Medizinisch-technische Assistenten, Orthoptik, Pharmazeutisch-technische Assistenten, Physiotherapie, Podologen

Aufnahmevoraussetzungen und Berufsabschlüsse

Voraussetzung für die Aufnahme an Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe ohne Ausbildungsvertrag ist in der Regel der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss sowie die gesundheitliche Eignung für den Beruf.

Die Ausbildung dauert entweder zwei, zweieinhalb oder drei Jahre. Sie besteht aus theoretischem und fachpraktischem Unterricht in der Schule und Praktika in künftigen Einsatzgebieten.

Ziel dieser Ausbildungen ist es, auf die staatliche Prüfung gemäß jeweiligem Berufsgesetz vorzubereiten. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung und der staatlichen Prüfung sowie die anschließend auf Antrag erteilte Erlaubnis berechtigen, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen.

Berufliche Einsatzmöglichkeiten bestehen beispielsweise bei:

  • Diätassistentinnen und Diätassistenten in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Kurkliniken und Sanatorien, Beratungsstellen der Sozial- und Gesundheitspflege, Krankenkassen oder Kindereinrichtungen,
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten in ergotherapeutische Praxen, Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Tageskliniken, Seniorenheimen, Wohnheimen für behinderte Menschen, oder in Niederlassung in eigener Praxis,
  • Logopädinnen und Logopäden in logopädischen Praxen, Kliniken für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, phoniatrischen Zentren, Rehabilitationszentren, pädagogischen Fördereinrichtungen oder in Niederlassung in eigener Praxis,
  • Medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern in Krankenhäusern, Massagepraxen, Gesundheitszentren, Rehabilitationskliniken, Pflegeeinrichtungen oder auch in Bädern, Saunen und Fitnesszentren,
  • Medizinsich-technischen Laborassistentinnen und Laborassistenten, Medizinisch-technischen Radiologieassistentinnen und Radiologieassistenten sowie Medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten für Funktionsdiagnostik in Krankenhäusern, Kliniken, Arztpraxen, Laboreinrichtungen bzw. Radiologischen Abteilungen oder Forschungseinrichtungen,
  • Orthoptistinnen und Orthoptisten in augenärztlichen Praxen, Kliniken mit augenärztlicher Abteilung oder Hochschulkliniken mit Abteilungen für Pleoptik und Orthoptik,
  • Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Pharmazeutisch-technischen Assistenten in öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken oder in der pharmazeutischen Industrie sowie bei Arzneimitteluntersuchungsstellen,
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in physiotherapeutischen Praxen, Kranken-häusern, Rehabilitationszentren, Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege von Menschen mit Behinderung, in Sportstätten oder in Niederlassung in eigener Praxis,
  • Podologinnen und Podologen in Kliniken, Fußambulanzen, Facharztpraxen, Rehabilitationseinrichtungen, Gesundheitszentren oder in Niederlassung in eigener Praxis,
  • Veterinärmedizinisch-technischen Assistentinnen und Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten in veterinärmedizinischen Laboratorien, Tierkliniken und Tierarztpraxen, Landesun-tersuchungsämtern oder Kontrolllabors von Schlachthöfen oder Molkereien.

Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie aus dem Lehrplan und der Stundentafel, die in der sächsischen Lehrplandatenbank aufgerufen werden können, oder an der Berufsfachschule.

Berufsfachschule für Pflegeberufe, Hebammen und Entbindungspfleger, Notfallsanitäter

Die Ausbildung an einer Berufsfachschule führt in bestimmten Gesundheitsfachberufen gemeinsam mit der betrieblichen Ausbildung zu einem bundesrechtlich geregelten Berufsabschluss zur Fachkraft Bereich Pflege oder im Hebammen- bzw. Rettungswesen.

Ziel dieser Ausbildungen ist es, auf die staatliche Prüfung gemäß jeweiligem Berufsgesetz vorzubereiten.

Einsatzmöglichkeiten gibt es beispielsweise in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen beziehungsweise bei Rettungsdiensten oder bei Hebammen und Pflegefachkräften auch in eigener Niederlassung.

Aufnahmevoraussetzungen und Berufsabschlüsse

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist in der Regel der Realschulabschluss. Außerdem ist ein aktueller Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes und ein Führungszeugnis erforderlich. Zusätzlich muss ein schriftlicher Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung vorliegen.

Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeit drei Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung, dessen Anteil überwiegt. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit berufsbegleitend durchgeführt werden. Sie dauert dann bis zu fünf Jahre.

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung und der staatlichen Prüfung sowie die anschließend auf Antrag erteilte Erlaubnis berechtigen, die Berufsbezeichnung »Pflegefachfrau/Pflegefachmann«, »Altenpflegerin/Altenpfleger«, »Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger«, »Hebamme/Entbindungspfleger« oder »Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter« zu führen.

Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie aus dem Lehrplan und der Stundentafel, die in der sächsischen Lehrplandatenbank aufgerufen werden können, oder an der Berufsfachschule.

Schulstandorte

Mit einer Abfrage in der sächsischen Schuldatenbank – Schulporträt werden die Schulstandorte angezeigt, die den gewünschten Beruf anbieten.

Berufsfachschule für Musikinstrumentenbauer

Die Ausbildung ist für folgende Ausbildungsberufe möglich:

  • Geigenbauerin oder Geigenbauer,
  • Handzuginstrumentenmacherin oder Handzuginstrumentenmacher sowie
  • Zupfinstrumentenmacherin oder Zupfinstrumentenmacher.

Die vollzeitschulische Berufsausbildung an der Berufsfachschule für Musikinstrumentenbauer dauert drei Jahre. Während der Ausbildung werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Form beruflicher Handlungskompetenz insbesondere zur Herstellung und Instandhaltung von Musikinstrumenten vermittelt. Nach der Ausbildung können Sie in Betrieben des Musikinstrumentenbaus und im Musikinstrumentenhandwerk eine qualifizierte berufliche Tätigkeit ausüben.

Aufnahmevoraussetzungen und Ausbildung

Voraussetzung für die Aufnahme ist der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Weitere Voraussetzung für die Aufnahme ist das Bestehen eines Eignungstests. Der Eignungstest umfasst folgende Teile:

  • einen praktisch-handwerklichen Eignungstest mit einer Dauer von 20 Minuten,
  • einen schriftlichen Eignungstest mit einer Dauer von 45 Minuten,
  • einen rhythmisch-instrumentalen Test mit einer Dauer von 15 Minuten,
  • eine Arbeitsprobe mit einer Dauer von 40 Minuten und
  • ein Eignungsgespräch mit einer Dauer von 15 Minuten.

Der erfolgreiche Abschluss an der Berufsfachschule für Musikinstrumentenbauer berechtigt zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit und bereitet auf die Prüfung vor der zuständigen Stelle (Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) vor.

Schulstandorte

In der sächsischen Schuldatenbank – Schulporträt können Sie die Schulen abfragen, die diesen Bildungsgang anbieten. Weitere Informationen erhalten Sie von den Standorten des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung.

Berufsfachschule für Uhrmacher

Die vollzeitschulische Berufsausbildung an der Berufsfachschule für Uhrmacher dauert drei Jahre. Während der Ausbildung werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere zur Fertigung hochwertiger Uhren sowie zur Instandhaltung von mechanischen und elektronischen Uhren vermittelt. Die Ausbildung an der Berufsfachschule für Uhrmacher befähigt Sie dazu, in Betrieben der Uhrenindustrie und im Uhrmacherhandwerk eine qualifizierte berufliche Tätigkeit auszuüben.

Aufnahmevoraussetzungen und Ausbildung

Voraussetzung für die Aufnahme ist der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Weitere Voraussetzung für die Aufnahme ist das Bestehen eines Eignungstests. Der Eignungstest umfasst folgende Teile:

  • einen praktisch-handwerklichen Eignungstest mit einer Dauer von 30 Minuten,
  • einen schriftlichen Eignungstest mit einer Dauer von 60 Minuten und
  • ein Eignungsgespräch mit einer Dauer von 15 Minuten.

Der erfolgreiche Abschluss an der Berufsfachschule für Uhrmacher berechtigt zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit und bereitet auf die Prüfung vor der zuständigen Stelle (Handwerkskammer Dresden) vor.

Schulstandorte

In der sächsischen Schuldatenbank – Schulporträt können Sie die Schulen abfragen, die diesen Bildungsgang anbieten. Weitere Informationen erhalten Sie von den Standorten des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung.

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