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Berufsschule

Jugendliche mit einem Ausbildungsplatz in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Institution erlernen einen Ausbildungsberuf in der dualen Berufsausbildung. Dabei wirken der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule als gleichberechtigte Partner zusammen. Die Berufsschule ist ein eigenständiger Lernort. Aufgabe der Berufsschule ist es, vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen. Die Ausbildung an der Berufsschule führt gemeinsam mit der betrieblichen Ausbildung zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Aufnahmevoraussetzungen und Berufsabschlüsse

Die Berufsschule muss jeder besuchen, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, noch berufsschulpflichtig ist und einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Ein bestimmter Schulabschluss wird nicht vorausgesetzt.

In Sachsen können gegenwärtig ca. 250 Berufsabschlüsse erworben werden. Nähere Informationen zu den Inhalten der einzelnen Ausbildungsberufe erhalten Sie in der Datenbank »BERUFENET« der Bundesagentur für Arbeit.

Die Berufsschule selbst nimmt keine Prüfungen ab. Berufstheoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten werden durch die zuständige Stelle, in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, geprüft. Wesentliche Grundlage der schriftlichen Prüfung sind die in der Berufsschule vermittelten Unterrichtsinhalte.

Schülerinnen und Schülern, die noch keinen Hauptschulabschluss erhalten haben, wird bei einem erfolgreichen Abschluss der Berufsschule im Abschlusszeugnis bestätigt, dass sie einen Bildungsstand erreicht haben, der dem erfolgreichen Besuch der Oberschule mit Hauptschulabschluss entspricht. Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss kann bei entsprechenden Leistungen der mittlere Schulabschluss zuerkannt werden.

Schulstandorte und finanzielle Fördermöglichkeiten

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Auszubildenden an dem für den jeweiligen Ausbildungsberuf regional zuständigen Beruflichen Schulzentrum (BSZ) anzumelden. Nur aus wichtigen Gründen kann im Einzelfall und auf Antrag der oder des Auszubildenden von dem jeweils festgelegten Schulstandort abgewichen werden (siehe „Weiterführende Informationen“).

Mit einer Abfrage in der sächsischen Schuldatenbank – Schulportal können die Schulstandorte angezeigt werden, die den entsprechenden Ausbildungsberuf ausbilden.

Informationen zu den Schulstandorten und den Einzugsbereichen des aktuellen Schuljahres können der jeweiligen Fachklassenliste entnommen werden.

Bei einer notwendigen auswärtigen Unterbringung besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, dass Zuschüsse gemäß der Schülerunterbringungsleistungsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus gewährt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von den Landratsämtern der Landkreise und den Schulverwaltungsämtern der Kreisfreien Städte sowie von der aufnehmenden Schule.

Informationen über das AzubiTicket Sachsen erhalten Sie über die Verkehrsunternehmen und -verbünde.

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