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Förderung bei Teilleistungsschwächen

Allgemeine Grundsätze

Gemäß § 35 a des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen hat die Schule die Aufgabe, den Unterricht und andere schulische Veranstaltungen an den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Jede Schule muss den leistungsschwächeren und den leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern eine optimale Förderung zuteil werden zu lassen.

Teilleistungsschwächen sind dabei entsprechend zu berücksichtigen. Die Förderung erfolgt vorrangig im regulären Unterricht. Darüber hinaus kann eine zusätzlich Förderung durch Förderunterricht und ergänzende Angebote erfolgen. In der Stundentafel der jeweiligen Schulart sind für den Förderunterricht entsprechende Stunden ausgewiesen. Die konkrete Förderung erfolgt insbesondere durch differenzierte Lernangebote. Die Lehrkräfte müssen den erforderlichen Förderbedarf frühzeitig erkennen, ihn zutreffend einschätzen und geeignete Maßnahmen durchführen.

Weiterführende Regelungen sind in den Schulordnungen enthalten.

Lese-Rechtschreib-Schwäche

Zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 trat die Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (VwV LRS-Förderung) in Kraft, mit der das Feststellungsverfahren, die schulische Förderung der Schülerinnen und Schüler und die Zusammenarbeit von Schule und Eltern festgelegt werden. Auch die allgemein bildenden Förderschulen und die berufsbildenden Schulen werden darin berücksichtigt. Die Handreichung »Handlungsorientierung für den Umgang mit Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche« gibt Empfehlungen für die praktische Arbeit mit betroffenen Schülerinnen und Schülern und Eltern sowie konkrete Hinweise für die Umsetzung der bestehenden rechtlichen Regelungen.

Besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens, Besondere Rechenschwierigkeiten (bRS), Rechenschwäche

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 »Empfehlungen zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens« veröffentlicht. Sie enthalten als Anhang Materialien für die Praxis zur Unterstützung der Lehrkräfte vor allem im Grundschulbereich  bei der Feststellung und Dokumentation von Lernschwierigkeiten beim Rechnen, auf deren Basis individuelle Entwicklungspläne erarbeitet und fortgeschrieben werden können. 

Im Dezember 2013 veröffentlichte das Sächsische Staatsministerium für Kultus die Broschüre »Besondere Rechenschwierigkeiten (bRS)«. Diese ergänzt die bereits vorliegenden Empfehlungen. Die Broschüre enthält Hinweise zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Rechenschwierigkeiten in den Klassenstufen 5 und 6 sowie weitere Materialien für die Praxis.

Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung

Für Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung (ADHS) gibt es nicht nur eine einzige Ursache, vielmehr wird eine Vielzahl von Faktoren diskutiert.

Die genetische Veranlagung spielt bei der Entstehung eine entscheidende Rolle, Umwelteinflüsse stehen im Zusammenhang mit dem Schweregrad, der Art der Begleitsymptomatik und dem langfristigen Verlauf. Bei bis zu 50% der Kinder und Jugendlichen verläuft die Störung chronisch, und sie leiden bis ins Erwachsenenalter unter den Symptomen. 

Das Arbeitsmaterial für die Hand der Lehrkraft »Der aufmerksamkeitsgestörte/ hyperaktive Schüler in der Schule« entstand als praktische Konsequenz langjähriger Erfahrungen von Schulpsychologinnen und -psychologen in der schulpsychologischen Beratung. Es soll helfen, Lehrerinnen und Lehrern im Umgang mit aufmerksamkeitsgestörten/ hyperaktiven Schülerinnen und Schülern mehr Sicherheit zu geben. Gleichzeitig wollen Schulpsychologinnen und -psychologen für diese schwierige Arbeit Mut machen und Möglichkeiten für ein hilfreiches Verhalten der Lehrkräfte aufzeigen.

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