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Individuelle Förderung

Jeder Mensch ist einmalig und unverwechselbar

Die Schulzeit trägt wesentlich dazu bei, dass der Mensch in der Gemeinschaft seine Persönlichkeit entfaltet.

»Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.«
(Schulgesetz für den Freistaat Sachsen in der Neufassung vom 16.07.2004, § 1 (1))

Daher stehen Pädagoginnen und Pädagogen in ihrer täglichen Arbeit vor der Herausforderung, jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler in seinen Stärken und Schwächen zu erkennen, sich ihm persönlich zuzuwenden und ihn individuell zu fördern.

Die neuen Lehrpläne für alle Schularten in Sachsen, schrittweise seit dem Schuljahr 2004/05 eingeführt, stellen sich ebenfalls dieser Herausforderung und schaffen einen flexiblen Rahmen für individuelle Leistungsförderung.

Weitere Unterstützung bieten den Pädagoginnen und Pädagogen der »Materialpool zur individuellen Förderung« sowie vielfältige Fortbildungsangebote.

Das Angebot verschiedener Formen der individuellen Förderung, für den Unterricht und auch darüber hinaus, soll allen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die Schule mit einem Abschluss zu verlassen, der ihren Voraussetzungen entspricht und sie befähigen, selbstbestimmt und verantwortungsvoll in unserer Gesellschaft zu leben.

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