Hauptinhalt

VwV RegioDigiS

Der Freistaat Sachsen fördert über die VwV RegioDigiS regionale und landesweite Projekte zur Digitalisierung des Schulwesens.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Träger von Schulen, an freie Träger genehmigter Ersatzschulen, an freie Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen.

Was wird gefördert?

Mit der VwV RegioDigiS werden Projekte in den Blick genommen, die sinnvollerweise nicht von einer einzelnen Schule oder von einem einzelnen Schulträger durchgeführt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, Apps, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote);
  • Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern (z.B. Infrastrukturen zur Fernwartung, Device-Management-Systeme);
  • Entwicklung von Systemen, Werkzeugen und Diensten, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbei zu führen, die Service-Qualität bestehender Angebote zu steigern oder die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern;

Gefördert wird jeweils die Errichtung einschließlich Planung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation. Nicht gefördert werden laufende Ausgaben für den Betrieb.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Ziel der Förderung sind möglichst groß skalierte Lösungen, bei denen mehrere Schulträger zusammenarbeiten (mindestens drei kreisangehörige Gemeinden beziehungsweise freie Schulträger oder Beteiligung eines Landkreises oder kreisfreier Stadt).

Landkreise oder kreisfreie Städte können auch allein eigene Anträge stellen. Die Maßnahme darf nicht vor dem 17. Mai 2019 begonnen worden sein und muss bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Insgesamt stehen Mittel in Höhe von rund 12,5 Mio. Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wie ist der Verfahrensablauf?

Es gibt vier Antragsstichtage:

  • 31. März 2020
  • 30. September 2020
  • 31. März 2021
  • 30. September 2021

Alle zum jeweiligen Stichtag eingereichten Anträge werden gemeinsam bewertet. Im Einzelfall ist auch danach noch eine Antragsstellung möglich.

Der Antrag ist elektronisch über das Portal AMT24 beim Staatsministerium für Kultus einzureichen.

Die Förderung wird durch Abschluss eines Zuwendungsvertrages gewährt.

Wohin kann ich mich wenden?

Bewilligungsstelle ist das Staatsministerium für Kultus (Stabstelle Digitale Infrastruktur für Schulen). Vor Antragstellung wird die eine Inanspruchnahme einer Beratung durch das SMK empfohlen.

 

Hinweis gemäß § 44a SäHO

Die Mittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes sowie aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.

zurück zum Seitenanfang