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Berufsausbildungsvorbereitung

Jugendliche, die die Oberschule ohne Hauptschulabschluss beendet haben, können sich an der Berufsschule in einjährigen Bildungsgängen auf die Aufnahme eines Berufsausbildungsverhältnisses vorbereiten.

Die Berufsausbildungsvorbereitung umfasst:

  • berufsvorbereitende Vollzeitschulen (Berufsvorbereitungsjahr: BVJ) und
  • Klassen der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVB) sowie Maßnahmen der Einstiegsqualifizierung, die jeweils im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden.

Die Berufsschulpflicht wird erfüllt.

Berufsbereiche

Viele Ausbildungsberufe haben gemeinsame Grundelemente und können deshalb im ersten Jahr der Ausbildung in der Berufsschule nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden. Dieses Ordnungsprinzip kommt auch der Berufsausbildungsvorbereitung zugute, indem Schülerinnen und Schüler eine berufliche Orientierung in ein bis zwei Berufsbereichen erlangen.

Die meisten der ca. 350 Ausbildungsberufe sind den verschiedenen Berufsbereichen zugeordnet.

Derzeit gibt es folgende Berufsbereiche:

  • Bautechnik,
  • Chemie, Physik und Biologie,
  • Druck- und Medientechnik,
  • Elektrotechnik,
  • Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung,
  • Fahrzeugtechnik,
  • Farbtechnik und Raumgestaltung,
  • Holztechnik,
  • Informationstechnik,
  • Körperpflege,
  • Metalltechnik,
  • Produktion und Dienstleistung in Umwelt und Landwirtschaft,
  • Textiltechnik und Bekleidung,
  • Wirtschaft und Verwaltung.

Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler, die weder über einen Abschluss einer allgemeinbildenden Schule noch über einen Berufsausbildungsvertrag verfügen. Im Berufsvorbereitungsjahr sollen Schülerinnen und Schüler zur Berufsreife geführt und damit zur Aufnahme einer späteren Berufsausbildung befähigt werden.

Die Klassen des Berufsvorbereitungsjahres umfassen jeweils zwei Berufsbereiche.

Das Berufsvorbereitungsjahr wird als einjährige oder als zweijährige Vollzeitschule geführt. Im zweijährigen Berufsvorbereitungsjahr werden die Ausbildungsinhalte des einjährigen Berufsvorbereitungsjahres in zwei Schuljahren vermittelt.

Aufnahmevoraussetzungen

In das zweijährige Berufsvorbereitungsjahr werden aufgenommen:

  • Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und die Oberschule vor Beginn der Klassenstufe 9 verlassen haben,
  • Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen,
  • Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die zuvor die Oberschule besucht haben und bei denen zu erwarten ist, dass sie auf Grund der Art und des Umfangs der Behinderung das Lernziel des Berufsvorbereitungsjahres erreichen werden, oder
  • Schülerinnen und Schüler, die zwar eine Vorbereitungsklasse gemäß § 5 Schulordnung Berufsschule (BSO) absolviert haben, bei denen auf Grund der unzureichenden Sprachkompetenz aber nicht zu erwarten ist, dass sie das Lernziel gemäß Absatz 1 Satz 2 nach Abschluss der einjährigen Vollzeitschule erreichen werden.

Die Berufsschulpflicht wird erfüllt und bei einem regelmäßigen Besuch vorzeitig für beendet erklärt. Zudem wird bei erfolgreichem Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres der Hauptschulabschluss zuerkannt.

Aufgabe der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen ist es, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Rahmen der Erfüllung der Berufsschulpflicht beschult. Sie erhalten abhängig von der Maßnahmedauer eine berufliche Orientierung in ein- bis zwei Berufsbereichen. Der Unterricht umfasst einen berufsübergreifenden Bereich (allgemeine Fächer), einen berufsbezogenen Bereich (Lernfelder der einzelnen Berufsbereiche) sowie Angebote im Wahlpflichtbereich.

Schulstandorte und finanzielle Fördermöglichkeiten

In der sächsischen Schuldatenbank – Schulporträt können Sie die Schulen abfragen, die diese Bildungsgänge anbieten. Weitere Informationen erhalten Sie an den Standorten des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung oder von der Bundesagentur für Arbeit.

Informationen über das AzubiTicket Sachsen erhalten Sie über die Verkehrsunternehmen und -verbünde.

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