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Europäischer Sozialfonds (ESF) Plus 2021-2027

Europa stärkt Bildungspotenziale in Sachsen

Bildung gehört auch im Förderzeitraum 2021 bis 2027 zu einem wesentlichen Förderziel des Förderprogramms aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus in Sachsen. Dabei werden verschiedene, vorrangig benachteiligte, Zielgruppen in den Blick genommen.

Mit Mitteln der Europäischen Union unterstützt der Freistaat Sachsen zusätzliche Projekte, die:

  • eine chancengerechte Entwicklung von benachteiligten Kindern ermöglichen,
  • die individuellen Bildungspotenzialen von Schülerinnen und Schülern stärken,
  • die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe von Erwachsenen mit erheblichen Schriftsprachproblemen verbessern,
  • durch Umschulung zu einem anerkannten Berufsabschluss dem Fachkräftemangel im sozialen Bereich entgegenwirken sollen.

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie: „SMK-ESF-Plus Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021 – 2027“ können Vorhaben in folgenden Bereichen gefördert werden:

Einsatz zusätzlicher Fachkräfte

In sächsischen Kindertageseinrichtungen, die einen hohen Anteil an Kindern mit Entwicklungsrisiken aufweisen, werden durch das Programm "Kinder stärken 2.0" zusätzliche Fachkräfte zur Unterstützung eingesetzt. Die Fachkräfte sollen soziale Benachteiligungen bei Kindern erkennen, den Unterstützungsbedarf ermitteln und gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern bedarfsgerechte Angebote entwickeln, um individuelle Beeinträchtigungen frühzeitig zu kompensieren. Dies umfasst auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Eltern der Kinder und mit Partnern im kommunalen Bereich. Durch die Förderung sollen die Kinder in ihrer Entwicklung gestärkt werden, damit sie ihren weiteren Bildungsweg erfolgreich gestalten können.

Koordinierungs- und Beratungsstelle (KBS)

Ergänzend wird eine Koordinierungs- und Beratungsstelle gefördert, die die teilnehmenden Einrichtungen fachlich begleitet und die Arbeit der zusätzlichen Fachkräfte unterstützt. Umfangreiche und aktuelle Informationen zum Programm "Kinder stärken 2.0" bietet die Seite der Koordinierungs- und Beratungsstelle: www.kinder-staerken-sachsen.de

Weitere Förderinformationen zu den Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen:

Beratung und Antragsstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

Für Schülerinnen und Schüler mit Lernproblemen oder Motivationsschwierigkeiten, deren Versetzung gefährdet ist, werden außerschulische Angebote in den Ferien gefördert. Schülercamps helfen ihnen, ihre fachlichen und sozialen Kompetenz weiter zu entwickeln und geben neue Motivation für den Schulalltag. Dadurch sollen sich die Lernleistungen und die Leistungsbereitschaft der Teilnehmenden erhöhen.

Weitere Förderinformationen zum Vorhabenbereich Schülercamps:

Beratung und Antragsstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds fördert der Freistaat Sachsen Vorhaben zur Entwicklung und modellhaften Erprobung Alternativer Lernangebote für Kinder und Jugendliche mit ausgeprägten emotionalen und sozialen Beeinträchtigungen oder psychischen Beeinträchtigungen.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen: 

Alternative Lernangebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfslagen - sab.sachsen.de

 

Im Freistaat ist von einer sechsstelligen Zahl von Menschen im erwerbsfähigen Alter mit erheblichen Problemen bei Anwendung der deutschen Schriftsprache auszugehen.

Lernangebote (Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse in Teilzeit)

Um die Chancen zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe und im beruflichen Umfeld für diese Mitmenschen zu verbessern, werden umfangreiche Kurse zur Schriftsprache und zu weiteren grundlegenden Kompetenzen für gering literalisierte Erwachsene gefördert. Gegenstand ist das Vermitteln von grundlegenden Lese- und Schreibkompetenzen sowie eine sozialpädagogische Begleitung.

Koordinierungsstelle zur Beratung und Qualitätsentwicklung

Daneben sind Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen unerlässlich, um Vertrauenspersonen im Umfeld sowie gesellschaftliche Akteure in Sachsen zu aktivieren und letztlich die Betroffenen zu erreichen. Daher wird auch eine landesweite Koordinierungsstelle gefördert.

Träger der ALFAplus Koordinierungsstelle für Alphabetisierung und Grundbildung ist seit 2023 der Sächsische Volkshochschulverband.  ALFAplus übernimmt die Rolle einer zentralen Kontaktstelle, unterstützt den Fachaustausch, vernetzt Träger und bündelt wichtige Informationen. Die Fachstelle liefert darüber hinaus Impulse für eine strategische Weiterentwicklung der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit.
Website der Koordinierungsstelle: www.alfa-sachsen.de .

Weitere Informationen zum Vorhabenbereich Alphabetisierung von funktionalen Analphabeten:

Beratung und Antragsstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

Regionale Grundbildungszentren

Neben den seit vielen Jahren bewährten Alphabetisierungskursen für gering literalisierte Erwachsene fördert der Freistaat Sachsen ab dem Jahr 2024 Vorhaben zur modellhaften Erprobung regionaler Grundbildungszentren.

Erwachsene, die schlecht Lesen und Schreiben können, sollen dort einfach zugängliche und offene Beratungs-, Unterstützungs- und Lernangebote finden. Ziel ist es zudem, die regionale Vernetzung und Kooperation von Institutionen, wichtigen Anlaufstellen sowie relevanten Bildungsanbietern zu verbessern.

Qualitätsstandards im Rahmen der ESF Plus-Förderung

Die pädagogisch-didaktischen Konzepte der aus dem ESF Plus geförderten Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung müssen die folgenden, vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus festgelegten "Qualitätsstandards für Kursangebote zur Alphabetisierung und Grundbildung gering literalisierter Erwachsener im Freistaat Sachsen" beachten (für die Grundbildungszentren gilt dies im Rahmen der Erprobung nur eingeschränkt):

In Sachsen werden Fachkräfte in den Bereichen frühkindliche Bildung und Betreuung sowie Krankenpflege händeringend benötigt. Die ESF-Plus-Förderung des SMK dient der Sicherstellung der erforderlichen Gesamtfinanzierung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit. Gefördert werden das letzte Drittel sowie weitere Bestandteile zur Unterstützung während der dreijährigen Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher/in sowie der zweijährigen Umschulung zum staatlich geprüften Krankenpflegehelfer/in.

Hinweis: Aufgrund einer zum 01. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetzesänderung wird eine Mitfinanzierung der Umschulungen außerhalb der Arbeitsförderung nicht mehr benötigt. Die Förderung aus dem ESF-Plus erfolgt nur noch für bereits bewilligte Vorhaben.

Das regionale Jobcenter bzw. die örtliche Arbeitsagentur beraten bei Interesse an einer Umschulung.

 

 

Antrags- und Bewilligungsverfahren

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) ist als zentrales Förderinstitut des Freistaates Sachsen mit der Umsetzung der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus 2021 bis 2027 beauftragt. Sie berät auch zu den damit in Zusammenhang stehenden Fragen.

SAB

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