Förderprogramm zum quantitativen Ausbau und der qualitativen Verbesserung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote
Der Bund initiierte ein Förderprogramm zum quantitativen Ausbau und der qualitativen Verbesserung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder vom Schuleintritt bis zum Ende der 4. Klasse. Hiermit sollen die Kommunen bei der Umsetzung des geplanten bundesrechtlich geregelten Rechtsanspruchs auf eine Ganzbetreuung von Kindern im Grundschulalter unterstützt werden. Dafür möchte der Bund insgesamt Mittel i. H. v. 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen.Die erste Tranche i. H. v. 750 Mio. Euro („Beschleunigungsmittel“) wurde den Bundesländern in 2021 bereitgestellt. Davon entfiel auf das Land Sachsen ein Betrag i. H. v. 37 Mio. Euro zum beschleunigten Infrastrukturausbau zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern.
Auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Beschleunigung der Verbesserung ganztägiger Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter (Förderrichtlinie Beschleunigung Grundschulbetreuung – FöriGrundSB) konnten Investitionen in
- den Neubau,
- den Ersatzneubau,
- den Umbau,
- die Erweiterung,
- die Sanierung und Modernisierung von Schulgebäuden,
die überwiegend von Kindern der Primarstufe genutzt werden, von als Hort genutzte Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen nach § 1 der Sächsischen Förderschülerbetreuungsverordnung einschließlich der zugehörigen Außenanlagen gefördert werden. Förderfähig waren ebenso Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und die Beschaffung von Fahrzeugen, die die Nutzung anderer Angebote im Sozialraum ermöglichen und der Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports oder der kulturellen Bildung dienen. Der Fördersatz betrug bis zu 70 Prozent gemessen an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bewilligungsbehörde war die Sächsische Aufbaubank (SAB).
Das Förderprogramm ist zum 31.12.2022 abgeschlossen worden. Hierüber wurden insgesamt 448 Vorhaben mit Bundesmitteln i. H. v. 35,1 Mio. Euro gefördert.