Hauptinhalt

Ganztagsinvestitionen

Förderprogramm zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zwecks Erfüllung der geplanten stufenweisen Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen im Gesamtumfang von insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Dieser Betrag teilt sich in zwei Finanzierungstöpfe: den Beschleunigungstopf (750 Mio. Euro) und den Basistopf (2,75 Mrd. Euro). Die Frist zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Beschleunigungstopf endete am 31. Dezember 2022. Nun soll der Basistopf umgesetzt werden, aus dem auf den Freistaat Sachsen Mittel in Höhe von rund 137 Mio. Euro entfallen.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote von Kindern im Grundschulalter:

Richtlinie Ganztagsinvestitionen – RLGanzInvest

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in einen Neubau, Umbau, eine Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden und Horten sowie deren Außenanlagen. Auch Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen können gefördert werden, wenn sie für Ganztagesangebote genutzt werden und die schulische Nutzung insgesamt überwiegt.

Wer wird gefördert?

  • kommunale Träger von Schulen
  • Träger genehmigter Ersatzschulen
  • Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen
  • kommunale und freie Träger von Horten als Kindertageseinrichtungen

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Maßnahmen werden nur gefördert, soweit hierdurch Bildungs- und Betreuungsplätze

  • zusätzlich geschaffen werden,
  • von der Schaffung räumlicher Kapazitäten profitieren,
  • erhalten werden oder vom Erhalt räumlicher Kapazitäten profitieren,

um jeweils eine zeitgemäße ganztägige Bildung und Betreuung zu ermöglichen.

Maßnahmen, die ausschließlich der Absicherung der Unterrichtsversorgung dienen, werden nicht gefördert.

Maßnahmen unterhalb einer beantragten Zuwendung von 150.000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

Alle weiteren Zuwendungsvoraussetzungen ergeben sich aus der Richtlinie.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt mit einem Regelfördersatz von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Großmaßnahmen im ländlichen Raum beträgt der Fördersatz bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wie ist der Verfahrensablauf?

Regionales Budgetverfahren
 
Dem Antragsverfahren bei der Bewilligungsstelle ist für den Großteil der zur Verfügung stehenden Mittel (111,4 Mio. Euro) ein Maßnahmeplanverfahren vorgeschaltet, das die Prüfung der Maßnahmen auf inhaltliche Zuwendungsfähigkeit und die kriterienbasierte Projektauswahl weitestgehend in die Verantwortung der Landkreise und Kreisfreien Städte legt.
 
Die Frist zur Einreichung von Maßnahmen über das elektronische Verwaltungssystem „RLGanzInvest“ endete am 15. Dezember 2023. Die Prüfung der eingereichten Vorhaben auf Zuwendungsfähigkeit wurde zum 29. Februar 2024 abgeschlossen. Bis zum 28. März 2024 übermitteln die Landkreise und Kreisfreien Städte dem SMK einen Maßnahmeplan der geprüften und priorisierten Maßnahmen. Anschließend bestätigt das SMK die Maßnahmepläne als Investitionspläne gegenüber der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – und teilt die Bestätigung nachrichtlich den Landkreisen und Kreisfreien Städten mit.
 
Anträge für im Investitionsplan bestätigte Maßnahmen sind bis zum 28. Juni 2024 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank ­– Förderbank – einzureichen.
 
Großmaßnahmen im ländlichen Raum
 
Für Großmaßnahmen im ländlichen Raum steht ein gesondertes Budget in Höhe von rund 25,6 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen im kreisangehörigen Raum ab einer beantragten Zuwendung in Höhe von 6 Mio. Euro.
 
Die Antragstellung über das Antragsportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – ist bis zum 5. April 2024 möglich.

zurück zum Seitenanfang