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Just Transition Fund (JTF) 2021-2027

Mit dem Just Transition Fund (Fonds für einen gerechten Übergang) fördert die Europäische Union (EU) vom Strukturwandel betroffene Regionen, die aufgrund des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen bewältigen müssen. Die JTF-Mittel sind für die Transformation im Rahmen des Strukturwandels vorgesehen, der durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung entsteht. Die Fördergebietskulisse in Sachsen umfasst entsprechend die Landkreise Bautzen und Görlitz im Lausitzer Revier, die Landkreise Nordsachsen und Leipzig und die Stadt Leipzig im Mitteldeutschen Revier sowie die Kreisfreie Stadt Chemnitz.

Angesichts sozioökonomischer Megatrends wie dem aufgrund demographischer Entwicklungen zunehmenden Fachkräftemangel, dem Strukturwandel und einer durch Digitalisierung veränderten Arbeitswelt mit damit einhergehenden Anforderungen an Fach- und Arbeitskräfte besteht ein konkreter Investitionsbedarf, um die Bildungspotentiale von Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden zu erschließen und ihre Beschäftigungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit an eine sich weiterentwickelnde Arbeitswelt zu erhöhen.

Mit Mitteln der Europäischen Union unterstützt der Freistaat Sachsen in der Förderperiode von 2021 bis 2027 insofern berufsbildende Schulen durch Investitionen und Lehrkräftefortbildungen zur Fachkräftesicherung.

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie: »SMK-JTF Richtlinie Stärkung berufsbildender Schulen 2021 – 2027« können Vorhaben in folgenden Bereichen gefördert werden:

Ausstattung von Fachkabinetten

Gefördert werden Ausgaben für die Ausstattung von Fachkabinetten (beispielweise Ausbildungsräume und hallen, Werkstätten, Labore). Zuwendungsempfänger sind öffentliche und freie Träger von berufsbildenden Schulen im Mitteldeutschen Revier, dem Lausitzer Revier und Chemnitz. Zuwendungsfähig sind direkte Ausgaben für die Ausstattung von Fachkabinetten, technische Werkzeuge/Geräte sowie hierzu notwendige Software, Miete/ Leasing oder Mietkauf und einweisungsverpflichtende Anwenderschulungen. Zusätzlich sind indirekte Ausgaben für die Verwaltung und Umsetzung des Vorhabens zuwendungsfähig.

Beratung und Antragsstellung

Investitionen in Schulgebäude

Gefördert werden bauliche oder technische Einzelmaßnahmen an oder in Bestandsgebäuden sowie die Erweiterung und Sanierung von Gebäuden berufsbildender Schulen in Zusammenhang mit geförderten Ausstattungen. Zuwendungsempfänger sind öffentliche und freie Träger von berufsbildenden Schulen im Mitteldeutschen Revier, dem Lausitzer Revier und Chemnitz. Zuwendungsfähig sind direkte Ausgaben für Investitionen in materielle Vermögenswerte, Ausgaben für Sachverständigen und Beratungsleistungen sowie Ausgaben für Planungsleistungen. Zusätzlich sind indirekte Ausgaben für die Verwaltung und Umsetzung des Vorhabens zuwendungsfähig.

Beratung und Antragsstellung

Fortbildungen von Lehrkräften und Personal

Gefördert werden Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, welche im Zusammenhang mit geförderten Investitionen stehen, beispielsweise Anwenderschulungen für Fachkabinettausstattungen oder Fortbildungen und Hospitationen im produktionsbetrieblichem Umfeld oder im Zusammenhang mit strukturwandelrelevanten Themen stehen, beispielsweise mit Bezug zu klimapolitischen Aspekten, der Kreislaufwirtschaft sowie den Herausforderungen und Chancen der Strukturentwicklung in den Regionen, um die Lehrkräfte zu Transformationsbegleitenden und Multiplikatoren auszubilden. Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts. Sie fungieren als Projektträger und organisieren die Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Teilnehmende an den Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sind Lehrkräfte sowie sonstiges pädagogisches, sozialpädagogisches, technisches und Verwaltungspersonal an berufsbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Zuwendungsfähig sind direkt vorhabenbezogene Ausgaben für Projektpersonal, Sachausgaben (beispielsweise für Ausstattungsgegenstände und Verbrauchsmaterial, Ausgaben für Dienste, Rechte oder Lizenzen, Versicherungen) sowie Ausgaben für extern erbrachte Fortbildungsdienstleistungen sowie Reisekosten. Indirekte Ausgaben, die für die Verwaltung und Umsetzung des Vorhabens anfallen, sind ebenfalls förderfähig. Ausgaben der Teilnehmenden sind nicht förderfähig.

Beratung und Antragsstellung

Antrags- und Bewilligungsverfahren

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) ist als zentrales Förderinstitut des Freistaates Sachsen mit der Umsetzung der Förderung aus dem Just Transition Fund 2021 bis 2027 beauftragt. Sie berät auch zu den damit in Zusammenhang stehenden Fragen.

www.sab.sachsen.de

Ansprechpartner JTF-Förderung im SMK

Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 21 Schulhausbauförderung, Kindertagesstättenbau, EFRE, ESF

Lara Sophie Westphal, Referentin

Telefon: 0351 56467113

E-Mail: EFRE_JTF@smk.sachsen.de

Oliver Herber, Sachbearbeiter

Telefon: 0351 56467121

E-Mail: EFRE_JTF@smk.sachsen.de

Beratungs- und Antragsstellung

Servicecenter der Sächsischen Aufbaubank Förderbank (SAB)

Telefon: 0351 49104930

Telefax: 0351 49101015

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