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Informationen für Schulgründer

Schulen in freier Trägerschaft gründen

Um eine Ersatzschule zu gründen, brauchen Sie eine Genehmigung. Die Gründung einer Ergänzungsschule müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Mit der Genehmigung erhält die Ersatzschule das Recht, Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung der Schulpflicht aufzunehmen.

Welche Stelle für die Genehmigung zuständig ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, lesen Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung in Amt24 (Folgeseite).

Staatliche Anerkennung von Schulen in freier Trägerschaft

Ersatz- und Ergänzungsschulen, die dauerhaft nach den gesetzlichen Vorgaben betrieben werden, können nach einer bestimmten Frist die staatliche Anerkennung beantragen.

Bei welcher Stelle ein Schulträger die staatliche Anerkennung seiner Schule beantragen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lesen Sie ausführlich in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

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