Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen
KMK - Fremdsprachenzertifikat
Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen
Im November 1998 beschloss die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) eine Rahmenvereinbarung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung. Die Rahmenvereinbarung wurde zuletzt im September 2017 überarbeitet. Die novellierte Fassung der KMK-Rahmenvereinbarung ist über die rechte Spalte abrufbar. Mittlerweile bieten nahezu alle Bundesländer dieses Fremdsprachenzertifikat an.
Wer kann sich prüfen lassen?
Das Fremdsprachenzertifikat richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler in beruflichen Bildungsgängen. Im Freistaat Sachsen können sich dual Ausgebildete ebenso wie Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen oder des Beruflichen Gymnasiums dieser Prüfung stellen, sofern sie Schülerinnen und Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten berufsbildenden Schule im Freistaat Sachsen sind. Die Prüfung ist freiwillig.
Die Prüfung wird auf den im „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen“ geregelten Niveaus A2, B1, B2 und C1 durchgeführt und ist somit europaweit anerkannt. In Sachsen werden derzeit Prüfungen auf Niveau B1 und B2 angeboten.
Was wird geprüft?
Die Zertifikatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, der jeweils gesondert bestanden werden muss. Ein Ausgleich zwischen schriftlichem und mündlichem Prüfungsteil ist nicht möglich. Der Prüfung liegen vier Kompetenzbereiche zugrunde:
- Rezeption (Fähigkeit, gesprochene und geschriebene fremdsprachliche Mitteilungen zu verstehen)
- Produktion (Fähigkeit, sich schriftlich in der Fremdsprache zu äußern)
- Mediation (Fähigkeit, durch Übertragung und Umschreibung schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln)
- Interaktion (Fähigkeit, Gespräche zu führen)
Die Prüfungsaufgaben orientieren sich eng an den realen Erfordernissen des jeweiligen Berufsbereiches. So kann beispielsweise das Erstellen eines Angebotes, das Aufnehmen einer Reklamation, eine Terminabsprache oder der small talk mit ausländischen Geschäftspartnerinnen und -partnern Prüfungsinhalt sein. In der mündlichen Prüfung, die in der Regel als Partnerprüfung stattfindet, wird in kleinen Rollenspielen zu typischen Berufssituationen die fremdsprachige Ausdrucksfähigkeit getestet.
Wozu dieses Zertifikat?
Das Zusammenwachsen Europas erfordert in vielen Berufen verstärkt die Fähigkeit, sich nicht nur in der Muttersprache, sondern auch fremdsprachig zu verständigen und beruflich tätig werden zu können. Fremdsprachenkenntnisse sind Voraussetzung für europaweite und internationale Mobilität und Flexibilität sowie für die erfolgreiche Zusammenarbeit und Verständigung zwischen Partnerinnen und Partnern mit unterschiedlicher Muttersprache.
Das Fremdsprachenzertifikat der KMK bescheinigt detailliert berufsbezogene Kenntnisse in Fremdsprachen. Es ist damit für zukünftige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine genauere Auskunftsquelle als die Zeugnisnote.
Wo und wann kann die Zertifikatsprüfung abgelegt werden?
Im Freistaat Sachsen werden im Schuljahr 2024/2025 Zertifikatsprüfungen für folgende Berufe bzw. Berufsgruppen in Englisch landesweit angeboten:
- für kaufmännisch-verwaltende Berufe auf Niveau B1 und B2
- für Bankkaufleute auf Niveau B2
- für gastgewerbliche Berufe auf Niveau B1 und B2
- für Metallberufe auf Niveau B1
- für Elektroberufe auf Niveau B1
- für IT-Berufe auf Niveau B1
- für IT-Berufe und Berufe der Medientechnik auf Niveau B2
- für Gesundheits- und Pflegeberufe auf Niveau B1
- für erzieherische Berufe auf Niveau B1 und B2
- für Chemie- und chemieverwandte Berufe auf Niveau B1
Die Anmeldung erfolgt bis zum 30. November des betreffenden Schuljahres bei der Schulleitung der jeweiligen Schule.
Das Anmelde- und Prüfungsverfahren ist in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen vom 30. Juli 2018MBl. SMK S. 410) geregelt, die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Juni 2019 (MBl. SMK S. 194) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287).
Die landesweit angebotenen schriftlichen Zertifikatsprüfungen finden im Schuljahr 2024/2025 an folgenden Terminen statt:
Beruf/Berufsgruppe | Niveau | schriftliche Prüfung |
---|---|---|
gastgewerbliche Berufe | B1 | 6. März 2025 |
Gesundheits- und Pflegeberufe | B1 | 6. März 2025 |
erzieherische Berufe | B1 | 13. März 2025 |
kaufmännisch-verwaltende Berufe | B1 |
16. Juni |
Elektroberufe | B1 |
19. Juni |
Metallberufe | B1 |
19. Juni |
IT-Berufe | B1 |
20. Juni |
Chemie- und chemieverwandte Berufe | B1 | 20. Juni 2025 |
gastgewerbliche Berufe | B2 | 6. März 2025 |
erzieherische Berufe | B2 |
13. März |
IT-Berufe und Berufe der Medientechnik | B2 |
13. März |
kaufmännisch-verwaltende Berufe | B2 |
17. Juni |
Bankkaufleute | B2 |
20. Juni |
Die Terminierung der mündlichen Prüfung erfolgt durch die Schule.