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Invest Schule

Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes stellte der Bund dem Freistaat Sachsen rund 177,9 Mio. Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildende Schulen zur Verfügung. Zum Ausgleich eventueller Mehrkosten kamen rund 17,8 Mio. Euro an Landesmitteln hinzu. Die Bewilligung der Mittel erfolgte auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen nach § 12 des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (VwV Invest Schule).

Zum Stand 31. Juli 2023 waren für insgesamt 486 Schulbau-Vorhaben Zuschüsse von 189,6 Mio. Euro bewilligt worden. Damit sind die zur Verfügung stehenden Bundesmittel vollständig gebunden. Neue Vorhaben können nicht mehr beantragt werden. Die noch laufenden Vorhaben sind bis zum 31. Dezember 2024 baulich abzuschließen.

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