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Startchancen-Programm (SCP)

Startchancenprogramm

Im Februar 2024 fiel nach intensiven Verhandlungen der Startschuss für das Startchancen-Programm des Bundes und der Länder.

Die Vereinbarungstexte für das Startchancen-Programm wurden am 2. Februar 2024 von der Kultusministerkonferenz beschlossen (Bitte Link auf die als PDF-Dokumente beigefügten Vereinbarungstexte). Im Juni 2024 haben der Bund und alle Länder die Vereinbarungen unterzeichnet.

Ab dem 1. August 2024 geht das Programm an den Start und erstreckt sich über zehn Jahre. Der Bund fördert es mit einer zusätzlichen Startchancen-Milliarde pro Jahr. Die Länder beteiligen sich in gleichem Umfang.

Der Fokus des Programms liegt darauf, die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen zu stärken und das Unterstützungssystem schulischer Bildung weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die rückläufige Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern umzukehren und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.

Das Startchancen-Programm unterstützt gezielt etwa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage und damit rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland. An den Start-chancen-Schulen wird nicht nur in eine bessere Infrastruktur und Ausstattung investiert, sondern es werden auch bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine gezielte Stärkung multiprofessioneller Teams gefördert.

Die Höhe der Fördermittel, die ein Land vom Bund erhält, berücksichtigt die sozialen Rahmenbedingungen. Konkret wird hier der Anteil der Kinder und Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien und mit Migrationsgeschichte und in geringerem Umfang das Brutto-Inlandsprodukt der Länder zur Berechnung herangezogen. Zudem verteilen die Länder die Fördermittel innerhalb des jeweiligen Landes gezielt auf Schulen in besonders herausfordernden Lagen. Welche Schulen für eine Förderung in Frage kommen, legt das jeweilige Land auf Grundlage geeigneter, wissenschaftsgeleiteter Kriterien fest.

  • 40 Prozent der Fördermittel sollen für eine bessere und damit lernförderlichere Inf-rastruktur und Ausstattung der Startchancen-Schulen eingesetzt werden.
  • 30 Prozent der Mittel fließen als sogenannte Chancenbudgets in bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, beispielsweise für zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Hier können die Startchancen-Schulen Lösungen umsetzen, die zu den konkreten Herausforderungen vor Ort passen.
  • Weitere 30 Prozent fließen in die Stärkung multiprofessioneller Teams. Weil insbesondere in den ersten Schuljahren die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, kommen ca. 60 Prozent der Förderung Grundschülerinnen und Grundschülern zugute. Neben Grundschulen werden jedoch auch weiterführende Schulen und berufliche Schulen vom Startchancen-Programm profitieren.

Im Freistaat Sachsen

nehmen an dem Programm in Zukunft 183 Schulen in einem herausfordernden sozialen Umfeld teil und werden über einen langen Zeitraum eine besondere Unterstützung erfahren.

Im Schuljahr 2024/2025 gehen zunächst 60 Schulen an den Start.

Die weiteren am Programm teilnehmenden Schulen kommen mit dem Beginn des Schuljahres 2025/2026 dazu. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen wurde auf Grundlage von Sozialkriterien vollzogen.

Häufige Fragen und Antworten

Den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit sorgen, das ist das Ziel des größten Bildungsförderprogramms in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Basiskompetenzen, das heißt auf den Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik. Außerdem sollen die Kinder und Jugendlichen zu demokratischer Teilhabe befähigt werden und in ihren sozial-emotionalen Kompetenzen gestärkt werden. Ziel ist es zudem die Schulentwicklung positiv zu beeinflussen und die schulische Lernumgebung zu verbessern - denn eine positive Lernumgebung wirkt sich auch auf die Lernbereitschaft aus.

Insofern soll das Programm auf unterschiedlichen Ebenen wirken - auf der individuellen Ebene der Schülerinnen und Schüler als auch auf der institutionellen und der systemischen Ebene.

Auf der individuellen Ebene steht die Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen sowie die Leistungs- und Persönlichkeitsentwicklung der Lernenden im Vordergrund. Die Zahl derer, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, soll halbiert und die Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit gefördert werden.
Auf der institutionellen Ebene geht es um die datengestützte Weiterentwicklung der inneren und äußeren Schulentwicklung.

Auf der systemischen Ebene soll in erster Linie die Wirksamkeit des Unterstützungssystems erhöht werden.

Das Programm startet zum 1. August 2024. Die Auswahl der Startchancen-Schulen erfolgt auf Basis wissenschaftsgeleiteter und an der Zielsetzung des Startchancen-Programms ausgerichteter Kriterien durch die Länder. Der Bund gibt vor, dass Schulen in herausfordernder Lage mit einem hohen Anteil sozio-ökonomisch benachteiligter Schüler und Schülerinnen gefördert werden sollen - basierend auf den Faktoren Armut und Migration.

Im Freistaat Sachsen wurde zur Auswahl der Schulen ein Sozialindex zugrunde gelegt, der auf einem Zwei-Pfeiler-Konzept beruht, das sowohl sozioökonomisch-kulturelle Belastetheit (Beispiel: hohe Arbeitslosenzahlen im Schuleinzugsbereich) als auch pädagogische Belastet-heit (Beispiel: hohe Wiederholerquoten) berücksichtigt.

Der erste Teil dieses binären Ansatzes beruht entsprechend der Expertise auf folgenden, jeweils auf den Schuleinzugsbereich bezogenen Indikatoren. Sie haben sozialraumbezogen
zum Gegenstand den prozentualen Anteil von

  1. Häusern mit größter Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit,
  2. Arbeitslosen,
  3. Personen in Bedarfsgemeinschaften (SGB II),
  4. Häusern mit mehr als 20 Wohnungen,
  5. Single-Haushalten,
  6. Haushalten mit „ausländischem Vorstand“1,
  7. Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und
  8. Schülerinnen und Schülern, die am DaZ teilnehmen (alle Etappen).

Der zweite Teil des binären Ansatzes greift unmittelbar die an den Schulen bestehenden pädagogischen Herausforderungen auf.

Er umfasst schultypspezifisch für Grundschulen die folgenden Indikatoren mit prozentualem
Anteil an der entsprechenden Gesamtschülerzahl der einzelnen Schulen:

  1. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung),
  2. Wiederholer,
  3. der Übergänge zu Oberschulen und
  4. der Bildungsempfehlungen für Oberschulen.

Für Oberschulen sind die folgenden Indikatoren mit prozentualen Anteilen an der entsprechenden Gesamtschülerzahl der einzelnen Schulen einzubeziehen:

  1. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (in den Bereichen Ler-nen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung),
  2. Wiederholer,
  3. Abgänger ohne Hauptschulabschluss und
  4. Abgänger mit Hauptschulabschluss.

Mit dem Startchancen-Programm werden 183 Schulen in herausfordernder gezielt unterstützt. Weil insbesondere in den ersten Schuljahren die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, gehören etwa 60 Prozent der geförderten Schulen zum Primarbereich.

Das Startchancen-Programm gliedert sich in drei Säulen:

  • einem Investitionsprogramm zur Förderung einer zeitgemäßen und förderlichen Lernumgebung (Säule I),
  • einem Chancenbudget zur Förderung bedarfsgerechter Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung (Säule II) sowie
  • der Förderung von Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams (Säule III).

Der Freistaat Sachsen erhält dafür ab dem Schuljahr 2024/2025 bis zum Schuljahr 2033/2034 pro Jahr insgesamt ca. 43,4 Mio. Euro vom Bund.

Säule I:    Über Säule I wird ein Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung gefördert. Ziel dieses Investitionsprogramms sind Beiträge zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten. Angestrebt werden Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur. Es sollen nicht ohnehin notwendige Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen finanziert werden, sondern eine echte Attraktivitätssteigerung der Startchancen-Schulen erreicht werden. Jede teilnehmende Schule soll im Programmverlauf wenigstens einmal von einer Förderung profitieren.

Sachsen stehen Mittel in Höhe von ca. 14,4 Mio. Euro pro Jahr für diese Investitionen zur Verfügung.

Säule II:    Über Säule II wird ein Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung gefördert. Das Chancenbudget soll Entscheidungsspielräume für diejenigen eröffnen, die vor Ort Verantwortung tragen und das Mit-einander an der Schule jeden Tag aufs Neue gestalten. Es soll eine deutliche Stärkung der Schulautonomie im Sinne einer größeren Eigenverantwortung im bestehenden Rechtsrahmen erreicht werden.

Der Freistaat erhält ca. 14,5 Mio. Euro pro Jahr, die für schulbezogene Budgets/Maßnahmen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung eingesetzt werden sollen.

Säule III:    Über Säule III wird Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams gefördert. Vor allem geht es hier um die Beratung und Unterstützung der Lernenden, eine lernförderliche Elternarbeit, die Entwicklung einer positiven Schulkultur sowie darum, Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu stärken.

Der Freistaat erhält ca. 14,5 Mio. Euro pro Jahr, die in Sachsen in Verantwortung des SMK umgesetzt werden sollen.

Die Förderung der Startchancen-Schulen erfolgt über drei Programmsäulen:

Säule I: Investitionen in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung

  • Für jede Startchancen-Schule muss einmal im Förderzeitraum (1. August 2024 bis 31. Juli 2034) eine Maßnahme beantragt und durchgeführt werden.
  • Förderfähig sind, soweit sie der Schaffung einer klimagerechten, barrierefreien, zeitgemä-ßen, qualitätsvollen und förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen dienen und die Zielsetzung des Startchancen-Programms unterstützen grundsätzlich:
    • Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau sowie der Inbetriebnahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen z.B. für Kreativ- und Lernlabore, Multifunktionsräume, Werkstätten und Ateliers, Räumlichkeiten für inklusives Lernen,
    • Schaffung von individuellen Arbeitsplatzlösungen sowie Räumen für Besprechungen und Kollaboration,
    • Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung, insbesondere für flexibles Mobiliar für modulare, multifunktionale Raumnutzungen, inkl. kompetenzanregende Gestaltung der Räumlichkeiten,
    • Werkstätten, Kreativlabore oder Maker-Spaces und
    • sonstige unmittelbar mit der Investition verbundene, befristete Ausgaben, die vorbereitend oder begleitend erforderlich sind, jedoch nicht dem dauerhaften Betrieb dienen, insbesondere für Maßnahmen zur Konzeptionierung, Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), die Beräumung und Erschließung von Grundstücken, Erwerb von Grundstücken.

Säule II: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung

  • Diagnosemaßnahmen zu individuellen Lernverläufen, insbesondere in Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen
  • Materialien und Tools zur individuellen Förderung in den Kernfächern
  • Fachdidaktische Werkstätten
  • Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen Führung, Kooperation, Feedbackstrukturen
  • Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen Diagnostik, Fördern und Fordern
  • Entwicklung neuer Formate der innerschulischen Zusammenarbeit und Teamentwicklung
  • Netzwerkarbeit

Die Aufzählung ist beispielhaft.

Die Bund-Länder-Vereinbarung ist mit der Anlage 3 (siehe rechte Spalte) ein »Orientierungspapier zur Verwendung der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen (Säule II)« angefügt, das Vorgaben zu möglichen Maßnahmen enthält.  

Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

  • (Schul-) Sozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
  • Fachkräfte für Schulabsentismus,
  • (Schul-) Psychologinnen und Psychologen,
  • Erzieherinnen und Erzieher,
  • Sprachmittlerinnen und Sprachmittler,
  • sonstige pädagogische Unterstützungskräfte,
  • Fachkräfte zur administrativen Unterstützung der Schulen.

Die Aufzählung ist beispielhaft.

Für zwei Drittel des Chancenbudgets können aus einem umfangreichen Orientierungspapier mögliche Maßnahmen ausgewählt werden. Dieses Orientierungspapier wird frühzeitig vor Programmbeginn veröffentlicht. Die Maßnahmen sollen stets den Lehr-Lern-Prozess der Schülerinnen und Schülern erreichen, ihre Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik stärken und ihre sozio-emotionalen Kompetenzen und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern.

Folgende Ebenen sollen berücksichtigt werden:

  • Individuelle Ebene
    • Systematische Potenzialförderung, individuelle Förderung und Kompetenzentwicklung
    • Berufliche Orientierung (nicht für GS)
  • Institutionelle Ebene
    • Schul- und Unterrichtsentwicklung
    • Professionalisierung des Personals
    • Gestaltung von Übergängen
    • Öffnung in den Sozialraum

Das Orientierungspapier können Sie in der rechten Spalte herunterladen.

Für die Teilnahme am SCP gibt es kein Bewerbungsverfahren, da die Auswahl der Schulen sozialdatenbasiert erfolgen muss. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgt daher zentral nach der vorliegenden Datenlage.

Offizieller Beginn des »Startchancen-Programms« wird der 01.08.2024 sein, wobei das erste Jahr zunächst dem Aufbau und der Etablierung der notwendigen Strukturen – z. B. auch der vorgesehenen wissenschaftlichen Begleitung – dient. Es bleibt den beteiligten Schulen also ausreichend Zeit, um sich auf das Programm einzustellen, Vorüberlegungen zu geeigneten Maßnahmen und notwendigen Umsetzungsschritten zu treffen und sich innerhalb der Schulgemeinschaft sowie mit dem Schulträger und den zuständigen Schulaufsichten abzustimmen.

Ja, das Startchancen-Programm wurde als lernendes Programm konzipiert. Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt dabei die Qualifizierung und Professionalisierung der zentralen Akteure schulischer Bildung sowie die Netzwerkarbeit der Länder. Zudem sorgt sie für Erkenntnisse über wirkungsvolle Ansätze einer leistungsfördernden, diversitäts- und ungleichheitssensiblen sowie inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Evaluation dient insbesondere der Überprüfung und Beurteilung der Zielerreichung, der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes des Startchancen-Programms. Sie stellt gleichzeitig kontinuierlich Daten für die wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung, damit daraus Schlüsse für eventuelle Anpassungen gezogen werden können.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der

Website der Kultusministerkonferenz

und auf der

Website des BMBF.

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