Aufbau und Angebote
Förderschultypen
Förderschulen und Förderzentren sind sowohl mit der Unterrichtung ihrer eigenen Schülerinnen und Schüler als auch mit der Begleitung der inklusiven Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern ihres Förderschwerpunktes an Regelschulen betraut. Darüber hinaus sind sie in der Beratung und sonderpädagogischen Diagnostik tätig.
Sie haben damit wichtige Aufgaben, um die sonderpädagogische Förderung zu sichern und die gesellschaftliche Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu ermöglichen.
Förderschultypen
Gemäß § 13 Schulgesetz gibt es 7 sonderpädagogische Förderschwerpunkte, die mit entsprechenden Förderschultypen korrespondieren. Ferner existieren Klinik- und Krankenhausschulen.
Blinde Schülerinnen und Schüler, deren Sehvermögen deutlich beeinträchtigt ist, werden auf ein Leben in einer vorwiegend optisch ausgerichteten Umwelt so vorbereitet, dass sie später ihr Leben aktiv und in sozialer Teilhabe bewältigen können.
Spezifische Hilfsmittel dafür sind unter anderem Computer mit Braille-Schrift und Sprachausgabe, Bildschirmlesegeräte und sprechende Taschenrechner. Neben den Lehrerinnen und Lehrern sorgen pädagogische Fachkräfte im Unterricht für eine individuelle Förderung.
Mit ihren besonderen förderpädagogischen Möglichkeiten hilft dieser Förderschultyp gehörlosen oder hochgradig schwerhörigen Schülerinnen und Schülern Lautsprache zu entwickeln, die auditive Wahrnehmung zu fördern und sich manuelle Kommunikationsformen anzueignen. Schülerinnen und Schülern haben die Möglichkeit, die Deutsche Gebärdensprache zu erlernen. Die Vielfalt der Kommunikationsformen soll zur Bewältigung schulischer Lernprozesse und zur Lebensbewältigung beitragen.
Beide Förderschultypen, die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen sowie die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören, gliedern sich in einen Grund- und Oberschulteil sowie in Klassen mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkte Lernen und in Klassen mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Lehrpläne richten sich je nach Förderbedarf nach denen der Regelschulen bzw. denen der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Hier wird nach einem eigenen Lehrplan unterrichtet.
Neben der allgemeinen Bildung in der Unter-, Mittel- und Oberstufe vermittelt dieser Förderschultyp in der Werkstufe auch eine berufliche Grundbildung.
Jede Stufe umfasst drei Schuljahre. Es gibt keine Noten. Die Bewertung richtet sich am individuellen Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler aus. Neben den Lehrerinnen und Lehrern sorgen pädagogische Fachkräfte im Unterricht für eine individuelle Förderung.
Hier lernen sowohl körperlich als auch mehrfach behinderte Schülerinnen und Schüler. Die Lehrpläne richten sich je nach Förderbedarf nach denen der allgemein bildenden Schulen bzw. denen der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Neben den Lehrern sorgen pädagogische Fachkräfte im Unterricht und Therapeutinnen und Therapeuten für eine individuelle Förderung.
Hier werden Schülerinnen und Schüler mit großen Schwierigkeiten im Lern- und Leistungsverhalten, der Sprache, der Wahrnehmung und im Sozialverhalten gefördert. Diesen Schülerinnen und Schülern ist über einen längeren Zeitraum ein Erreichen der Mindeststandards der Regelschulen nicht oder nur in Ansätzen möglich.
Neben dem Erwerb von anwendungsbereitem Wissen wird besonderer Wert auf die Entwicklung von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Sozialkompetenz und Werteorientierung gelegt.
Hier werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, deren Fähigkeit zur Kommunikation beträchtlich eingeschränkt ist. Kinder mit unterschiedlichen Sprachstörungen erhalten auf der Grundlage eines Förderplanes Angebote, die die Sprechfreude und die sprachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern. Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache umfasst die Klassenstufen 1 bis 4 und führt grundsätzlich in die anderen allgemein bildenden Schulen zurück.
In Ausnahmefällen kann der Unterricht bis Klassenstufe 6 fortgeführt werden. Es wird nach den Lehrplänen der Grund- und Oberschule unterrichtet. Schülerinnen und Schüler, bei denen der sonderpädagogische Förderbedarf auch in der Sekundarstufe I fortbesteht, werden perspektivisch landesweit in den Klassenstufen 7 bis 10 inklusiv an der Oberschule unterrichtet.
Hier werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, deren emotionale und soziale Entwicklung aus unterschiedlichen Gründen so beeinträchtigt ist, dass sie einer intensiven sonderpädagogischen Förderung in diesem Bereich bedürfen.
Die Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung umfasst die Klassenstufen 1 bis 4 und führt grundsätzlich in die anderen allgemein bildenden Schulen zurück.
In Ausnahmefällen kann der Unterricht an der Förderschule bis Klassenstufe 10 fortgeführt werden. Es wird nach den Lehrplänen der Grund- und Oberschule unterrichtet. Neben den Lehrerinnen und Lehrern sorgen pädagogische Fachkräfte im Unterricht für eine individuelle Förderung.
Hier werden kranke Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die sich längere Zeit oder wiederholt in einer Klinik, im Krankenhaus oder in einer Kurklinik befinden. Sie werden so unterrichtet und gefördert, dass eine Wiedereingliederung in die bisher besuchten Klassen erleichtert wird. Der Umfang des Unterrichts wird mit dem Arzt abgestimmt.