Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen
Sonderpädagogischer Förderbedarf
In dieser Schule lernen Kinder und Jugendliche, die blind bzw. in ihrem Sehvermögen deutlich beeinträchtigt sind. Bei der Förderung wird der Umfang der individuellen Sehbeeinträchtigung ebenso beachtet wie die persönlichen Fähigkeiten, Lernstärken und -schwächen. Neben dem Unterricht erhalten die Schülerinnen und Schüler deshalb auch medizinische, pflegerische, technische und psychologische Unterstützung. Zahlreiche Hilfsmittel – Schaubilder, Modelle, Tonbandaufzeichnungen - erleichtern das Lernen.
Erziehung und Unterricht
Damit blinde bzw. in ihrem Sehvermögen deutlich beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler ihr Leben bewältigen können, brauchen sie Vertrauen zu anderen und in ihre eigenen Fähigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler lernen den Umgang mit verschiedenen Hilfsmitteln und Materialien, die individuell ausgewählt werden. Dazu gehören: Blindenschriftsysteme sowie optische und elektronische Hilfsmittel. Eine gute Organisation des Schulalltages erleichtert das Lernen. Ordnung im Klassenraum zu halten, ist wichtig, damit in ihrem Sehvermögen beeinträchtigte Kinder ihre Schulsachen wiederfinden. Spezielle Sicherheitsvorkehrungen helfen, Verletzungen zu vermeiden. Pädagogische Fachkräfte im Unterricht unterstützen die individuelle Förderung.
Stundentafel
Grundlage für den Unterricht sind die Lehrpläne der Grund- und Oberschule. Ergänzt wird die Stundentafel durch Fächer wie Orientierung/Mobilität, Maschineschreiben und Blindenkurzschrift. Hier erwerben die Schülerinnen und Schüler lebenspraktische Fertigkeiten, Mobilität und damit die Voraussetzung für eine selbstständige Lebensgestaltung. Um Nachteile auszugleichen, umfasst der Grundschulteil ein Dehnungsjahr. Ist das Lernen durch weitere Behinderungen oder Beeinträchtigungen erschwert, wird nach den Lehrplänen der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bzw. der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet.
Abschlüsse
An der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Realschulabschluss: nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 10 und bestandener Prüfung
- Qualifizierender Hauptschulabschluss: bei Erreichen guter Noten im Rahmen des Hauptschulabschlusses
- Hauptschulabschluss: nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 9 und bestandener Prüfung
- erfolgreicher Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen
- erfolgreicher Abschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Darüber hinaus können die Schüler in inklusiven bzw. kooperativen Formen das Abitur erwerben.
Berufliche Orientierung und Übergang in die Arbeitswelt
Schwerpunkte und Maßnahmen der beruflichen Orientierung entsprechen denen der anderen Schularten und enthalten darüber hinaus spezielle Themen, die sich direkt auf die Lebenssituation Sehgeschädigter beziehen. Ihnen stehen Wege zu einer Berufsausbildung bzw. zu einem Studium offen.
Für Jugendliche, die nicht auf direktem Wege eine Berufsausbildung aufnehmen können, gibt es individuelle Wege. Dabei arbeiten Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Arbeitsverwaltung, das Berufsbildungswerk, die Fachdienste und Kostenträger eng zusammen.