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Klinik- und Krankenhausschulen

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Schülerinnen und Schüler, die längere Zeit erkrankt sind oder in regelmäßigen Abständen stationär behandelt werden müssen, erhalten während dieser Zeit Unterricht in einer Klinik- und Krankenhausschule. Notwendige Krankenhausaufenthalte müssen nicht auf die Ferien verschoben werden und der günstigste Zeitpunkt für eine medizinische Behandlung kann genutzt werden. Befürchtungen, mit schulischen Leistungen in Rückstand zu geraten, werden vermindert.

Für Schülerinnen und Schüler, die lange krank sind, ist Unterricht eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft. Der Umfang des Unterrichts wird mit dem behandelnden Arzt abgestimmt.

Erziehung und Unterricht

Erziehung und Unterricht sind für kranke Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung. Sie lernen, mit der Krankheit besser umzugehen und stärken den Willen zur Genesung. Ziele, Inhalte, Methoden, Lernorganisation und Medien werden individuell ausgewählt.

Über leistbare Anforderungen, Erfolgserlebnisse und persönliche Zuwendung werden Selbstvertrauen, Lern- und Lebensfreude der Schülerinnen und Schüler gestützt. Der Unterricht findet in der Regel jahrgangsübergreifend in Gruppen statt. Es kann auch Einzelunterricht genehmigt werden.

Darüber hinaus soll schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die infolge einer längerfristigen Erkrankung die Schule nicht besuchen können, Unterricht zu Hause oder im Krankenhaus im angemessenen Umfang angeboten werden.

Stundentafel

In engem Kontakt mit der Heimatschule wird nach den jeweiligen Stundentafeln der Grund-, Ober- oder Förderschule bzw. des Gymnasiums unterrichtet. Eine Leistungsbewertung erfolgt nur, wenn dies pädagogisch und medizinisch zu vertreten ist.

Abschlüsse

Klinik- und Krankenhausschulen sind nur im Ausnahmefall prüfungsberechtigt. Prüfungen werden in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Stammschule durchgeführt und die entsprechenden Abschlüsse vergeben.

Berufliche Orientierung und Übergang in die Arbeitswelt

Nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes wird ein Schulbericht auf Grundlage der Verhaltensbeobachtung und Leistungsermittlung erstellt. Der Bericht kann einen Versetzungsvorschlag und Empfehlungen zur Schullaufbahn enthalten.

Die Berufswahl dieser jungen Menschen ist von der Ausprägung und dem zu erwartenden Verlauf der Krankheit, von der Belastungsfähigkeit, dem geistigen Leistungsvermögen, der sozialen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler einerseits und dem Anforderungsprofil der einzelnen Berufe andererseits abhängig. Dabei arbeiten Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Arbeitsverwaltung, das Berufsbildungswerk, die Fachdienste und Kostenträger eng zusammen.

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